Frau sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Sichern Sie sich Ihre Förderung

Die Landeshauptstadt München und der Bund fördern das effiziente Bauen und Sanieren von Wohngebäuden: Wie wir wohnen, beeinflusst deutlich, wie viel Energie wir zum Leben brauchen und wie viel CO2 wir erzeugen. Setzen Sie auf erneuerbare Energiequellen und stellen Sie sich nachhaltig auf, erhalten Sie dank der Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des neuen Münchner Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) umfassende Unterstützung.

Jetzt informieren und Förderung beantragen.

Förderungen und hilfreiche Links

Förderprogramm Biodiversitätsbausteine

Wildblumenwiesen, Totholzburgen und Nistplätze sind wichtige Biodiversitätsbausteine. Hier können Sie dafür einen Zuschuss beantragen.

Förderung für nachhaltige Projekte

Engagiert für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung – Reichen Sie Ihre Projektideen hier ein und sichern Sie sich einen Zuschuss für Ihr Engagement.

FördermittelCheck

Welche bundesweiten Förderungen für Sie infrage kommen, finden Sie mit dem FördermittelCheck heraus.

Förderung für die energetische Sanierung

Bauplaner erklaert einer Frau und einem Mann Maßnahmen
© shutterstock

Sanieren oder modernisieren Sie Ihr Gebäude mit Blick auf eine effiziente Nutzung und den Einsatz erneuerbarer Energien, tun Sie nicht nur etwas für die Umwelt, Sie sparen nachhaltig Geld und werden energetisch unabhängig.

Über das bundesweite Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung für

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung wie Heiztechnik,
  • die Heizungsoptimierung,
  • effiziente Wohnraumlüftungsanlagen sowie 
  • die Fachplanung und Baubegleitung.

Die Landeshauptstadt München ergänzt die bundesweite Förderung um ihr Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG). Für Gebäudeeigentümer*innen bedeutet das beste Voraussetzungen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen günstig umsetzen zu können.

Im Rahmen der FKG-Förderung sind bei Antragstellung ab dem 31.07.2025 nur noch Sanierungen von Gebäuden in energetisch schlechtem Zustand förderfähig. Diese Gebäude müssen vor der Sanierung die Energieeffizienzklasse E, F, G oder H auf Grundlage einer Bedarfsberechnung aufweisen. Diese Anforderung gilt für die Beantragung von Förderungen zu Effizienzmaßnahmen, Effizienzhaus im Bestand und Sanierung mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz.

Konkret unterstützt werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG-gekoppelt)
  • Heizungsoptimierung (BEG-gekoppelt)
  • Wohnraumlüftungsanlagen (BEG-gekoppelt)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung wie Wärmepumpe, Solarthermische Anlagen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz (BEG-gekoppelt)
  • Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (BEG-gekoppelt)
  • Photovoltaikberatung
  • Die Umsetzung von Mieterstrommodellen (Selbstversorgergemeinschaften)
  • Stecker-Solar-Geräte bzw. Balkonkraftwerke (Mehr Infos)
  • Ingenieurstechnische und/oder juristische Beratung für Gebäude und Wärmenetze
  • Bonusmaßnahmen (nur in Kombination mit den oben genannten Maßnahmen): Fachplanung und Baubegleitung, Zertifizierung Passivhaus, Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Recycling Baustoffe, integrale Planungsleistungen zum kreislauffähigen Bauen

Neubauprojekte fördern lassen

Kleines Modelhaus und Geldscheine dahinter
© Andreas Steidlinger / iStock

Wenn Sie heute neu bauen, sind Nachhaltigkeit und erneuerbare Energiequellen unverzichtbar. Holen Sie sich daher von Anfang an eine Energie-Effizienzberatung an Ihre Seite. Diese ist Voraussetzung für viele Förderungen und Unterstützungen. Bei der Suche nach geeigneten zertifizierten Energie-Effizienz-Experten (EEE) werden Sie hier unterstützt: www.energie-effizienz-experten.de.

Planen Sie Ihr Gebäude anhand eines Niedrigstenergiestandards wie Passivhaus oder Effizienzhaus EH40-NH mit Passivhauszertifikat oder Qualitätssiegel für Nachhaltige Gebäude und sichern sich auf diese Weise zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse. Wer seine Immobilie selbst bewohnen möchte, profitiert darüber hinaus vom KfW-Wohneigentumsprogramm. Auch der Einsatz von Photovoltaikanlagen und Brennstoffzellen sind nach wie vor förderfähig.

Grün in der Stadt

Pflanzengarten in der Perchtinger Strasse
© Elke Kressirer

Grüne Städte tragen zur Anpassung an den Klimawandel bei und stärken die Biodiversität in der Stadt. Seit 1977 fördert die Landeshauptstadt München das Engagement, die Stadt zu begrünen. Sie können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie:

  • Ihren Innenhof entsiegeln und begrünen,
  • Sie Ihre Fassaden und Dächer begrünen,
  • Ihr Firmengelände naturnah anlegen oder
  • Flächen in der Stadt entsiegeln.

Förderung für nachhaltige Projekte

Zuschuss für nachhaltige Entwicklung

Die Stadt München hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden und unterstützt die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 . Mit vielen verschiedenen Maßnahmen arbeitet  München daran, diese Ziele zu erreichen.

Doch es braucht auch das Engagement einer aktiven Stadtgesellschaft: jede und jeder Einzelne kann einen Teil dazu beitragen, unsere Erde für künftige Generationen lebenswert zu erhalten.

Deshalb fördert die Landeshauptstadt München Projekte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Ressourcen-, Klima-, Umwelt- und Artenschutz.

Zeigen Sie Engagement und stellen uns Ihre Projektidee vor!

Förderprogramm Biodiversitätsbausteine

Hummel fliegt über Blumenwiese
© echium / pixabay

Schaffen Sie Lebensräume vor Ihrer eigenen Tür. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie von der Landeshauptstadt München für die Anlage von:

  • artenreichen Wildblumenwiesen
  • artenreichen Stauden-/ Strauchpflanzungen
  • Nist-/ Ruhestätten (Insekten, Fledermäuse, Vögel)
  • Habitat-Bausteinen (Trockenmauer, Teich, Totholz-/ Natursteinhaufen)
  • strukturreichen und ökologisch wertvollen Bewohner*innengärten

Überblick: Wer kann welche Förderungen beantragen?

Frauenhände auf dem Laptop
© Startup Stock Photos / pexels.com

Eine Förderung über das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) können u. a.

  • Eigentümer*innen von Wohngebäuden beantragen.

Informationen, wer im FKG Anträge stellen kann, finden Sie auf der Seite Antragsstellung.

Unterstützung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten u.a.

  • Privatpersonen
  • Gemeinschaften von Wohnungseigentümer*innen
  • freiberuflich Tätige
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften,
    die ein Grundstück, einen Teil des Grundstücks, das Gebäude oder einen Gebäudeteil besitzen, pachten oder mieten
    Anträge können auch für Dritte gestellt werden.

Die Richtlinien für die Bundesförderung können Sie hier nachlesen.

FördermittelCheck

Mit dem FördermittelCheck finden Sie für Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme oder Ihr Nebauprojekt die passenden Förderprogramme Münchens zum "sozial geförderten Wohnungsbau", sowie die Förderprogramme Bayerns und des Bundes.