Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Eine große Rolle, um dieses Ziel zu erreichen spielt dabei, wie unsere Gebäude mit Wärme und Energie versorgt werden. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und schafft neue Regeln für den Einbau und Betrieb von Heizungen.
München glt als Vorreiter der Wärmewende und hat bereits einen verabschiedeten Wärmeplan. Dieser zeigt Ihnen, welche Wärmeversorgung für Ihr Gebäude langfristig besonders geeignet ist.
Der Münchner Wärmeplan
Hier erfahren Sie interaktiv und schnell welche erneuerbare Wärmequelle Ihr Zuhause fit für die Zukunft macht.
Mit dem Wärmeplan zur Wärmewende. Münchner:innen erzählen ihre Geschichte vom Umstieg auf klimafreundliches Heizen. Lassen Sie sich jetzt von den spannenden Geschichten inspirieren und informieren Sie sich.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Die bisherige Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen muss, ist entfallen.
Gebäudeeigentümer*innen können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen. Möglich sind beispielsweise:
Wärmepumpen
Fernwärme und andere Wärmenetze
Biomasseheizungen
Hybridheizungen
Gas- und Ölheizungen
Für fossile Heizungen gelten jedoch neue Anforderungen. Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen. Gleichzeitig gilt weiterhin das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045.
Eine bestehende Heizung darf weiter betrieben werden, solange sie funktionsfähig ist. Ein Austausch ist nicht allein deshalb erforderlich, weil das neue GModG in Kraft getreten ist.
Was bedeutet das für München?
Die kommunale Wärmeplanung bleibt eine wichtige Orientierung für die langfristige Wärmeversorgung. Sie zeigt, welche Wärmeversorgungslösungen in den verschiedenen Gebieten Münchens perspektivisch besonders geeignet sind.
Der Münchner Wärmeplan schreibt Eigentümer*innen jedoch nicht vor, welche Heizung sie einbauen müssen. Gerade deshalb ist es sinnvoll, vor einer Investition zu prüfen, welche Wärmeversorgung für das eigene Gebäude langfristig geeignet ist – beispielsweise ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Lösung.
Wer heute eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen betrachten, sondern auch die langfristige Entwicklung der Energiepreise, des CO₂-Preises und der örtlichen Wärmeversorgung berücksichtigen.
Auch wenn die bundesweite 65-%-Vorgabe für neue Heizungen entfallen ist, zeigt der Münchner Wärmeplan weiterhin, welche Wärmeversorgung in den einzelnen Gebieten langfristig vorgesehen bzw. besonders geeignet ist.
Wer heute über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte deshalb den Wärmeplan als wichtige Entscheidungsgrundlage nutzen. So lässt sich vermeiden, dass heute in eine Heiztechnik investiert wird, die langfristig nicht zur Entwicklung des eigenen Quartiers passt.
Unser Tipp: Erst den Wärmeplan prüfen – dann die Heizungsentscheidung treffen.
Die Förderung für Heizungstausch und energetische Sanierung wird auch nach dem Inkrafttreten des GModG fortgeführt. Die Förderbedingungen des Bundes wurden zum 21. Juli 2026 angepasst.
Da sich Förderbedingungen, Fördersätze und Förderhöchstgrenzen ändern können, informieren Sie sich vor einer Investition über die aktuell geltenden Förderbedingungen.
Die Landeshauptstadt kombiniert die Bundesförderung mit dem kommunalen Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG).
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten der Förderung!
Förderung durch den Bund
Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung des Bundes für Ihren Heizungswechsel.
Was Gebäudeeigentümer*innen beachten müssen, ist immer auch vom Standort des Hauses abhängig. Deshalb berät und informiert die Landeshauptstadt München Gebäudeeigentümer*innen direkt im Quartier auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Die Wärmewende findet im Quartier statt:
In innenstadtnahen Gebieten mit hohem Anteil an Mehrfamilienhäusern wird die Wärmewende mit den Themen Mobilität und Klimaanpassung zusammengedacht.
In Ein- und Zweifamilienhausgebieten konzentrieren wir uns auf die energetische Sanierung und bieten aufsuchende Energieberatungen an.
Was passiert in welchen Münchner Quartieren im Moment? Das erfahren Sie auf der Überblicksseite Quartiere.
Darüber hinaus bietet das Bauzentrum München neutrale und kostenfreie Beratungen, Materialien und Veranstaltungen zum Thema nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen an.
Sie können uns telefonisch erreichen, um Ihre Anliegen zur kommunalen Wärmeplanung zu klären. Zum Servicetelefon
Warum lohnt sich der frühzeitige Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen?
Selbst wenn die Heizanlage noch funktioniert, zahlt sich der Umstieg auf ein System aus, das auf erneuerbaren Energien basiert – für die Umwelt und für den Kontostand. Das belegt eine Kostenanalyse der Prognos AG im Auftrag des WWF Deutschland. Die Beispielrechnungen vergleichen die Energiekosten einer neuen Gasheizung mit einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus in schlechtem energetischem Zustand. Dabei wird deutlich: zwischen 400 und 1.100 Euro an Betriebskosten lassen sich im Jahr mit der Wärmepumpe einsparen.
Eine weitere Analyse liefert die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Anhand von Daten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern, aktueller Energiepreise, zu erwartenden Preissteigerungsraten und der 2023 angekündigten Förderungen wurden für ein durchschnittliches Einfamilienhaus die Heizsysteme Gasheizung, Wärmepumpe, Wärmepumpe mit PV-Anlage, Fernwärme und Pelletheizung über den durchschnittlichen Lebenszeitraum von 20 Jahren verglichen. Im Vergleich zu einer neuen Gasheizung lassen sich diesen Berechnungen zufolge bis zu 36.000 Euro einsparen.
Anmerkung: Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen und des Heizungstauschs unterscheiden sich je nach gewählter Methode und den getroffenen Annahmen. Entscheidend sind hier vor allem die unterstellte Energie- und CO2-Preisentwicklung, die betrachteten Gebäudetypen, der energetische Ausgangszustand der Gebäude und die Umlage von Kosten im Vermieter*innen-Mieter*innen-Verhältnis. Es handelt sich dabei nicht um Berechnungen spezifisch für München.
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Die Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Die kommunale Wärmeplanung bündelt Daten zum Thema Wärme und informiert die Münchner*innen, wie sie ihr Haus klimafreundlich heizen können. Mit den Informationen ist ausdrücklich keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer*innen verbunden eine bestimmte Wärmeversorgung zu installieren oder zu nutzen. Die Planung ist langfristig auf das Ziel der Klimaneutralität und der Versorgungssicherheit ausgerichtet. Sie ermöglicht ein auf die lokalen Bedingungen abgestimmtes, ganzheitliches Vorgehen zur Wärmewende vor Ort. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden im Wärmeplan veröffentlicht.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat den Wärmeplan in den Münchner Stadtrat eingebracht. Der Transformationsplan für die Dekarbonisierung und Ausbau der Fernwärme der Stadtwerke München ist in den Wärmeplan integriert. Zusätzlich wurden Kommentare und Stellungnahmen von Bürger*innen während einer Beteiligungsphase eingeholt und in der Ausarbeitung des Wärmeplans berücksichtigt. Der Wärmeplan der Stadt München wurde im Jahr 2024 verabschiedet und soll jährlich fortgeschrieben werden. Die Stadtwerke München haben die Wärmeplanung unterstützt.
Der Wärmeplan zeigt, in welchen Gebieten sich welche erneuerbaren Wärmequellen und Wärmeversorgungslösungen besonders eignen, um den Wärmebedarf zu decken. Das Ergebnis ist eine Wärmekarte, in der die unterschiedlichen Eignungsgebiete (d. h. Gebiete, in denen sich bestimmte Wärmeversorgungslösungen besonders eignen) farblich gekennzeichnet sind.
Die kommunale Wärmeplanung … erlaubt blockscharfe Aussagen darüber, welches Gebäude mit welcher erneuerbaren Wärmequelle versorgt werden kann und … bietet eine kostenlose Unterstützung für Gebäudeeigentümer*innen, Anlagenbetreiber*innen, Netzbetreiber*innen und alle Umsetzer*innen der Wärmewende.
Die Wärmekarte dient als Orientierung und planerische Leitplanke für Eigentümer*innen, Unternehmen und Bürger*innen. Sie ersetzt aber keine individuelle, projektbezogene Detailplanung. Auf der Ebene der Detailplanung müssen weitere technische, ökonomische und umsetzungsrelevante Fragen geklärt werden.
Beim Einbau einer neuen Heizung soll ein Anteil von 65 Prozent Wärme aus erneuerbarer Energien (EE) erreicht werden. Im novellierten GEG wird beschrieben, welche rechtlichen Vorgaben hier zu beachten sind. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt diese Regelung seit 1. Januar 2024. Bei der Installation neuer Heizungen in bestehenden Gebäuden und Neubauten in Baulücken können bis zum 30. Juni 2026 (in Gemeinden mit über 100.000 Einwohner*innen) auch Anlagen ohne den 65 Prozent-EE-Anteil eingebaut werden. Die GEG-Vorschriften werden erst nach diesem Datum relevant – mit einigen Ausnahme- und Übergangsregelungen. In Anbetracht der Entwicklungen der Öl- und Gaspreise ist der Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen jedoch zu empfehlen.
Für Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden, gilt: Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner*innen) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings setzt dies voraus, dass vorher eine Energieberatung konsultiert wird. Zudem müssen diese Heizungen ab 1. Januar 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen: • 2029: mindestens 15 Prozent • 2035: mindestens 30 Prozent • 2040: mindestens 60 Prozent • 2045: 100 Prozent
Nach dem 30. Juni 2026 besteht einmalig die Möglichkeit, eine fossile (eventuell gebrauchte) Heizungsanlage einzubauen. Die Umstellung auf eine Lösung im Einklang mit der 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht muss dann innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Bei Gebäuden mit mindestens einer Etagenheizung kann diese Umsetzungsfrist sogar länger sein (bis zu 13 Jahre nach Ausfall der ersten Etagenheizung). Es gibt auch Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren für fossile Heizungen, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht sofort möglich ist.
Bei Gasheizungen, die mit Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen betrieben werden, muss über ein sicheres Nachweissystem der dauerhafte Bezug von mindestens 65 Prozent grüner Gase nachgewiesen werden. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zeigt, dass der Bezug von Biomethan mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die darin getroffene Aussage wird unterstrichen durch die von der Prognos AG durchgeführten Modellrechnungen.
Die energetische Sanierung von Gebäuden ist eine komplexe Aufgabe, bei der die Unterstützung von Fachleuten wie Energieberater*innen wichtig ist. Obwohl Eigenleistungen (je nach handwerklichem Geschick und Bauzustand) Kosten reduzieren können, sollte dies in Absprache mit einem Energieberater erfolgen. Durch eine Vor-Ort-Beratung lassen sich Fehler, Bauschäden und zusätzliche Kosten vermeiden. Die Energieberatung analysiert den Zustand des Gebäudes, erstellt einen Sanierungsfahrplan und empfiehlt geeignete Maßnahmen. Eine Grobkostenschätzung und Hinweise zur Finanzierung einschließlich Fördermöglichkeiten werden ebenfalls bereitgestellt.
Um den Energiebedarf eines Gebäudes zu senken, kann man das Dach, die Außenwände und die Kellerdecke dämmen und energieeffiziente Fenster und Türen einbauen. Der verbleibende geringe Energiebedarf kann dann mit einem optimierten Heizsystem gedeckt werden, das auf erneuerbaren Energien basiert.
Nicht immer ist eine umfassende energetische Sanierung vor dem Austausch der Heizungsanlage notwendig. In manchen Fällen kann die neue Heizungsanlage so dimensioniert werden, dass sie auch bei späteren energetischen Verbesserungen des Gebäudes weiterhin effizient betrieben werden kann.
Gebäudeeigentümer*innen haben fünf Jahre Zeit, um zu entscheiden, ob die Wärmeversorgung zentral oder weiterhin dezentral erfolgen soll.
Entscheiden sich Gebäudeeigentümer*innen in diesen fünf Jahren für eine teilweise oder vollständige Umstellung der Wärmeversorgung des Gebäudes auf eine zentrale Heizungsanlage, haben sie bis zu acht Jahre Zeit, für die von der zentralen Heizungsanlage erfassten Wohnungen die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel umzusetzen. Nach Fertigstellung der zentralen Heizungsanlage müssen alle weiteren Wohnungen beim Heizungstausch und alle in der Zwischenzeit eingebauten Etagenheizungen nach Ablauf eines weiteren Jahres an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen werden. Entscheiden sich die Anlagenbetreiber*innen für die dezentrale Wärmeversorgung, müssen alle eingebauten Gasetagenheizungen nach den ersten fünf Jahren die 65-Prozent-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel einhalten.
Generell können in München alle üblichen Wärmequellen (Grundwasser, Erdreich, Luft) für den Betrieb von Wärmepumpen genutzt werden.
Was ist eine Grundwasserwärmepumpe?
Eine Grundwasserwärmepumpe nutzt das oberflächennahe Grundwasser als Wärmequelle. Zu ihr gehören zwei Brunnen, durch die das Grundwasser entnommen und wieder eingeleitet wird. Grundwasser hat eine relativ stabile Temperatur von 8 bis 12 °C. Es eignet sich daher besonders für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen.
Was sind Erdwärmekollektoren?
Erdwärmekollektoren werden horizontal in Schlangenlinien in der Erde verlegt. Darin fließt ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel. Überbauungen sollten vermieden werden, da auch die Wärmezufuhr aus dem Regenwasser zur Wärmeversorgung genutzt wird. Eine platzsparende Variante sind Grabenkollektoren oder Erdwärmekörbe, die in entsprechenden Abständen in den Boden eingebracht werden.
Was ist eine Luftwärmepumpe?
Eine Luftwärmepumpe nutzt die Wärmeenergie der Umgebungsluft zur Wärmeversorgung. Die Luft wird angesogen. Ihr wird mithilfe des Verdampfers und des Wärmetauschers die Wärmenergie zur Versorgung des Gebäudes entzogen. Luftwärmepumpen brauchen dafür keine hohen Außentemperaturen. Bis etwa -20 °C können sie den Energiegehalt der Luft nutzen.
Das Stadtgebiet liegt zentral auf der sogenannten Münchner Schotterebene. Diese bietet in weiten Teilen der Stadt hervorragende Bedingungen für den wirtschaftlichen Bau und Betrieb von Grundwasserwärmepumpen.
Grundwasserwärmepumpe Vorteile:
höchste Effizienz
niedrigste Stromkosten
keine Lärmbelastung
stadtweite Machbarkeitsabschätzung im Geoportal verfügbar
Grundwasserwärmepumpe Herausforderungen:
hohe Kosten für Brunnenbau und Planungsaufwand
Platzbedarf für zwei Brunnen mit mindestens 10 m Abstand
Zugänglichkeit für ein Bohrgerät notwendig
Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
Die Grundwasserwärmepumpe ist besonders in den kältesten Monaten die effizienteste Form der Wärmepumpe, da das Grundwasser zum Beispiel im Vergleich zur Außenluft deutlich wärmer ist. Durch den urbanen Wärmeinseleffekt wird das Grundwasser in München zusätzlich erwärmt, weshalb die Effizienz in Richtung Innenstadt weiter zunehmen kann. Für die Genehmigung von Grundwasserwärmepumpen ist in München das Referat für Klima- und Umweltschutz zuständig.
In München eignen sich durch die geringe erlaubte Bohrtiefe vor allem horizontale Erdwärmekollektoren (siehe Abbildung). Für den Kollektor muss allerdings eine ausreichend große unversiegelte Fläche zur Verfügung stehen.
Erdwärmekollektoren Vorteile:
hohe Effizienz
niedrige Stromkosten
keine Lärmbelastung
keine Genehmigung nötig
Erdwärmekollektoren Herausforderungen:
hohe Erschließungskosten
Erdwärmesonden meist nicht wirtschaftlich (Bohrtiefe stark begrenzt)
hoher Platzbedarf bei Erdwärmekollektoren
Erdwärmekollektoren liegen in ihrer Effizienz häufig zwischen Grundwasser und Luft als Wärmequelle. Sie sind aufgrund der dichten Bebauung und fehlenden Freiflächen im Stadtgebiet nur vereinzelt einsetzbar.
Die Luftwärmepumpe ist die häufigste Form der Wärmepumpe. Sie stellt vor allem in Gebieten außerhalb der Fernwärme und ohne Grundwasserpotenzial die attraktivste Form der regenerativen Wärmeversorgung dar.
Luftwärmepumpe Vorteile:
niedrige Anschaffungskosten
einfache Installation
wenig Erdarbeiten (Fundament und Rohrgraben)
Luftwärmepumpe Herausforderungen:
Abstand zur Einhaltung der Schallimmissionsrichtwerte nötig
in der Regel geringere Effizienz als andere Wärmepumpenarten
Erhöhter Strombedarf an kalten Tagen
Bei Aufstellung außerhalb der Baulinie: Genehmigung zur isolierten Befreiung von der Baulinie nötig
Da Luftwärmepumpen gewöhnlich mit einem elektrischen Heizstab ausgestattet sind, der an kälteren Tagen immer stärker die Heizlast übernimmt, belastet diese Form der Wärmequelle das Stromnetz am stärksten und führt auch zu den höchsten Stromkosten.
Mehr Informationen zur Wärmepumpennutzung in München bietet das Geoportal München.
Für die Genehmigung von Luftwärmepumpen ist in München die Lokalbaukommission zuständig.
Ja, beim Einbau von Wärmepumpen gelten die Anforderungen an die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel als erfüllt. Da die Bundesregierung plant, das Stromnetz in Deutschland bis 2030 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien zu speisen, wird hier in der Wärmeplanung kein Unterschied gemacht. Trotzdem gilt: Je mehr Strom aus Wind- und Sonnenkraft und anderen erneuerbaren Energien künftig in den allgemeinen Strommix einfließt, desto klimafreundlicher wird jede Wärmepumpe.
Planen Sie Brunnenanlagen für beispielsweise Grundwasserwärmepumpen oder Gartenbrunnen, bietet das Geoportal München hilfreiche Erstinformationen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz berät hierzu gerne. Eine detaillierte Abfrage für ein konkretes Vorhaben beim Referat für Klima- und Umweltschutz ist darüber hinaus hilfreich. Die Bereitstellung der Auskunft kostet für Privatpersonen circa 30 Euro und bietet aktuelle sowie historische Daten der Grundwassermessstellen aus der direkten Umgebung. Die bereitgestellten Messreihen enthalten wertvolle Informationen zum Grundwasserschwankungsbereich. Das Referat für Klima- und Umweltschutz informiert ebenfalls über den Niedrigwasserstand, gibt Informationen zur Geologie, zur Grundwasserfließrichtung, zur Grundwassertemperatur, zur Grundwassermächtigkeit und zur Lage des Grundwasserstauers (Basis des obersten Grundwasserleiters, die aus undurchlässigeren Gesteinen besteht). Mithilfe dieser Angaben kann eine fachgerechte Planung einer Brunnenanlage sichergestellt und können Planungsfehler vermieden werden.
Weitere Informationen zur Grundwasserauskunft gibt es auf stadt.muenchen.de.
Ja, wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Weitere Informationen zur Grundwassernutzung finden Sie hier.
Die Erlaubnis wird für zwanzig Jahre erteilt. Nach Ablauf der Befristung muss eine neue Erlaubnis mit aktuellen Unterlagen beantragt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es im Wasserrecht nicht. Einer Neuerteilung steht aber in der Regel nichts entgegen.
Die Münchener Schotterebene stellt ein mengenmäßig bedeutendes Grundwasservorkommen in Südbayern dar. Die Kiese in der Region besitzen eine gute bis sehr gute hydraulische Durchlässigkeit, was die Grundwasserneubildung begünstigt. Bürger*innen müssen kein komplettes Austrocknen der Schotterebene befürchten. Es gibt aber auch in der Münchener Schotterebene Bereiche, die eine geringe Grundwassermächtigkeit aufweisen oder in denen das oberste Grundwasserstockwerk aufgrund der Geologie sogar fehlt. Diese Bereiche sind von der Trockenheit besonders betroffen und Brunnenanlagen können hier zeitweise auch trockenfallen. Eine hohe Planungssicherheit kann hierbei die Grundwasserauskunft des Referats für Klima und Umweltschutz bieten.
In Gebieten mit mittlerer bis hoher Grundwassermenge gibt es normalerweise genug Wasser für Brunnenanlagen. Voraussetzung ist, dass die Brunnen fachgerecht gebaut werden und der örtliche Niedrigwasserstand bei der Planung berücksichtigt wurde. Das Referat für Klima- und Umweltschutz empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Grundwasserauskunft zu nutzen, um sicherzustellen, dass geplante Brunnen fachgerecht gebaut werden und eine lange Lebensdauer haben.
Ältere Brunnenanlagen sind etwas anfälliger gegenüber Niedrigwasserständen. In der Vergangenheit wurde bei der Planung solcher Brunnen teilweise nicht auf den Grundwasserschwankungsbereich beziehungsweise Niedrigwasserstand geachtet. Daher sind manche Förderbrunnen unzureichend tief ausgeführt worden. Heute werden Brunnenanlagen in der Regel tief genug gebaut, um die gesamte Menge des verfügbaren Grundwassers zu erreichen und zu nutzen.
Während der Planung und Genehmigung von thermischen Grundwassernutzungen wird geprüft, ob neue Grundwassernutzungen bestehende Nutzungen beeinflussen. Falls das Risiko einer negativen thermischen oder hydraulischen Beeinflussung besteht, wird normalerweise bereits in der Planungsphase darauf reagiert, indem die Position der Brunnen angepasst wird. Sollte eine negative Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden können, werden im Genehmigungsverfahren der neuen Nutzung Beschränkungen auferlegt. Daher ist es während des Betriebs von bereits genehmigten Anlagen sehr selten, dass es zu nachteiligen Auswirkungen kommt.
Nein. Das GEG enthält keine Vorgabe, mit welcher Heizungstechnologie Eigentümer*innen die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel erfüllen. Es nennt aber Heizungsarten, bei denen diese Anforderung als erfüllt gilt, ohne dass hierfür ein gesonderter Nachweis erforderlich ist. Dies sind:
Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, basierend auf Holz, Hackschnitzel oder Pellets, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
Stromdirektheizung
Wärmepumpen-Hybridheizung oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder Solarthermieanlage in Kombination mit einem auf fossilen Energieträgern basierenden Heizkessel)
Die Fernwärme wird in München zwar stark ausgebaut, aber nicht alle Teile des Stadtgebiets können versorgt werden. In München kann außerhalb des Fernwärmenetzes Umweltwärme aus dem Grundwasser, dem Erdreich und der Luft genutzt werden.
Die Wärmekarte weist Gebiete aus, die für Grundwasser-Wärmepumpen, für Luft-Wärmepumpen und für Erdwärme-Kollektoren geeignet sind. Hinzu kommen noch Gebiete, die über in der Regel grundwassergestützte Nahwärmenetze versorgt werden können.
In Gebieten, in denen mehrere Wärmepumpen-Lösungen in Fragen kommen, wird Grundwasser-Wärmepumpen in der Wärmeplanung der Vorzug gegeben. Dies liegt zum einen an ihrer hohen technischen Effizienz, die mit einer im Vergleich zu den meisten Luft-Wärmepumpen geringeren Belastung des Stromnetzes zu Spitzenzeiten einhergeht. Zum anderen ergeben sich gerade bei dichter Bebauung im Vergleich zu Luft-Wärmepumpen kaum Lärmbelastungen im Betrieb. Hinzu kommt noch, dass Grundwasser-Wärmepumpen besonders gut als Teil von Nahwärmenetzen genutzt werden können (vergleiche auch FAQs unten).
Die Stadtwerke München haben einen Transformationsplan für das Fernwärmenetz der SWM entwickelt, der in den Wärmeplan für München integriert wurde. Der Transformationsplan zeigt, wie das Fernwärmenetz der SWM technisch und wirtschaftlich sinnvoll erweitert, nachverdichtet und klimaneutral versorgt werden kann. Der Anschluss an die Fernwärme ist eine Option, um die Vorgabe aus dem GEG (65 Prozent Erneuerbare Energien) zu erfüllen. Informationen zum aktuellen Planungsstand stellen die Stadtwerke München bereit.
Der Wärmeplan für München weist darüber hinaus Gebiete aus, die für Nahwärmenetze oder dezentrale Versorgung infrage kommen. Ob Quartiere prinzipiell für ein Wärmenetz geeignet sind, zeigt der Wärmeplan auf Baublockebene. Er ist Ende des Jahres 2024 vom Stadtrat verabschiedet worden. Nähere Anfragen zur möglichen Wärmeversorgung einzelner Gebäude können an das Referat für Klima- und Umweltschutz oder die Stadtwerke München gerichtet werden.
Die Umsetzung der Regelung zum klimafreundlichen Heizen mit erneuerbaren Energien soll in der Praxis einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden. Dazu sind im GEG (§ 71) eine Reihe von Heizungstechnologien vorgesehen, für die die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel als erfüllt gelten, ohne dass ein Anteil von 65 Prozent im Einzelfall rechnerisch nachgewiesen werden muss (zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe). Darüber hinaus können auch andere Lösungen realisiert werden. In diesem Fall ist die Erfüllung der 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel von einer nach dem Gesetz befugten Fachperson nachzuweisen.
Wenn ein Gaskessel eingebaut wird, der mit 65 Prozent Biomethan betrieben wird, sind die Rechnungen über den Bezug von Biomethan für fünf Jahre aufzubewahren.
Seit dem 01.01.2024 stehen für Einzelmaßnahmen (Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen) zinsvergünstige Ergänzungskredite zur Verfügung. Wichtig hierbei ist: Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW bzw. des BAFA beantragt werden. Er steht nur selbstnutzenden Eigentümer*innen mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von weniger als 90.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Kreditsumme je Wohneinheit beträgt 120.000 Euro. Weitere Informationen zu den Konditionen finden sie hier