Modell eines Energieeffizienzahauses steht auf beschriebenen Blättern

Münchner Wärmewende

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Eine große Rolle, um dieses Ziel zu erreichen spielt dabei, wie unsere Gebäude mit Wärme und Energie versorgt werden. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und schafft neue Regeln für den Einbau und Betrieb von Heizungen.

München glt als Vorreiter der Wärmewende und hat bereits einen verabschiedeten Wärmeplan. Dieser zeigt Ihnen, welche Wärmeversorgung für Ihr Gebäude langfristig besonders geeignet ist.

Welche Regeln gelten?

Vater trägt seinen Sohn auf dem Arm und zeigt ihm die Solaranlage auf dem Dach
© Halfpoint / iStock

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die bisherige Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen muss, ist entfallen.

Gebäudeeigentümer*innen können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen. Möglich sind beispielsweise:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme und andere Wärmenetze
  • Biomasseheizungen
  • Hybridheizungen
  • Gas- und Ölheizungen


Für fossile Heizungen gelten jedoch neue Anforderungen. Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen schrittweise einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen. Gleichzeitig gilt weiterhin das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045.

Eine bestehende Heizung darf weiter betrieben werden, solange sie funktionsfähig ist. Ein Austausch ist nicht allein deshalb erforderlich, weil das neue GModG in Kraft getreten ist.

Luftaufnahme der Münchner Altstadt

Was bedeutet das für München? 

Die kommunale Wärmeplanung bleibt eine wichtige Orientierung für die langfristige Wärmeversorgung. Sie zeigt, welche Wärmeversorgungslösungen in den verschiedenen Gebieten Münchens perspektivisch besonders geeignet sind.

Der Münchner Wärmeplan schreibt Eigentümer*innen jedoch nicht vor, welche Heizung sie einbauen müssen. Gerade deshalb ist es sinnvoll, vor einer Investition zu prüfen, welche Wärmeversorgung für das eigene Gebäude langfristig geeignet ist – beispielsweise ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Lösung.

Wer heute eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen betrachten, sondern auch die langfristige Entwicklung der Energiepreise, des CO₂-Preises und der örtlichen Wärmeversorgung berücksichtigen.

Auch wenn die bundesweite 65-%-Vorgabe für neue Heizungen entfallen ist, zeigt der Münchner Wärmeplan weiterhin, welche Wärmeversorgung in den einzelnen Gebieten langfristig vorgesehen bzw. besonders geeignet ist.

Wer heute über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte deshalb den Wärmeplan als wichtige Entscheidungsgrundlage nutzen. So lässt sich vermeiden, dass heute in eine Heiztechnik investiert wird, die langfristig nicht zur Entwicklung des eigenen Quartiers passt.

Unser Tipp: Erst den Wärmeplan prüfen – dann die Heizungsentscheidung treffen.

Zum Wärmeplan

Förderungen für Heizungstausch

Die Förderung für Heizungstausch und energetische Sanierung wird auch nach dem Inkrafttreten des GModG fortgeführt. Die Förderbedingungen des Bundes wurden zum 21. Juli 2026 angepasst.

Da sich Förderbedingungen, Fördersätze und Förderhöchstgrenzen ändern können, informieren Sie sich vor einer Investition über die aktuell geltenden Förderbedingungen.

Die Landeshauptstadt kombiniert die Bundesförderung mit dem kommunalen Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG). 

Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten der Förderung!

Wärmepumpen vor einer Hauswand

Förderung durch den Bund

Nutzen Sie die finanzielle Unterstützung des Bundes für Ihren Heizungswechsel.

Zur Förderung »

Stadtpanorama München

Münchner Förderprogramm FKG

Das Förderprogramm ergänzt sinnvoll die Bundesförderung für einen optimale Unterstützung.

Zur Förderung »

Beratung & Information durch die Landeshauptstadt München

Quartier München Passing
© Elke Kressirer

Was Gebäudeeigentümer*innen beachten müssen, ist immer auch vom Standort des Hauses abhängig. Deshalb berät und informiert die Landeshauptstadt München Gebäudeeigentümer*innen direkt im Quartier auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Die Wärmewende findet im Quartier statt:

  • In innenstadtnahen Gebieten mit hohem Anteil an Mehrfamilienhäusern wird die Wärmewende mit den Themen Mobilität und Klimaanpassung zusammengedacht.
  • In Ein- und Zweifamilienhausgebieten konzentrieren wir uns auf die energetische Sanierung und bieten  aufsuchende Energieberatungen an.

Was passiert in welchen Münchner Quartieren im Moment? Das erfahren Sie auf der Überblicksseite Quartiere.

Darüber hinaus bietet das Bauzentrum München neutrale und kostenfreie Beratungen, Materialien und Veranstaltungen zum Thema nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen an.

Sie können uns telefonisch erreichen, um Ihre Anliegen zur kommunalen Wärmeplanung zu klären.  Zum Servicetelefon

Fragen und Antworten zur Wärmewende in München

Warum lohnt sich der frühzeitige Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen?

Der Umstieg auf erneuerbare Wärme kann langfristig sowohl die CO₂-Emissionen als auch die laufenden Energiekosten eines Gebäudes senken. Wie wirtschaftlich eine neue Heizungsanlage ist, hängt jedoch stark vom Gebäude, vom Wärmebedarf, von den Investitionskosten, von den Energiepreisen, von der Effizienz der Anlage und von den jeweils geltenden Förderbedingungen ab.

Insbesondere Wärmepumpen können bei einem geeigneten Gebäude sehr effizient arbeiten. Auch ein Anschluss an ein Wärmenetz oder andere erneuerbare Wärmeversorgungslösungen können wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein.

Pauschale Aussagen über eine bestimmte jährliche oder über die gesamte Lebensdauer erzielbare Ersparnis sind daher mit Vorsicht zu betrachten. Ältere Modellrechnungen lassen sich aufgrund veränderter Energiepreise, Investitionskosten und Förderbedingungen nicht ohne Weiteres auf die heutige Situation übertragen.

Für eine konkrete Entscheidung ist eine gebäudebezogene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sinnvoll.

Die Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude bietet  einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre  alten fossilen Heizungen frühzeitig austauschen  .

Auch das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude unterstützt Sie in der Aufstockung der Bundesförderung für den Heizungstausch.

Für Eigentümer*innen sind insbesondere dann gesetzliche Vorgaben relevant, wenn ein Gebäude neu gebaut, energetisch verändert oder eine Heizungsanlage neu eingebaut oder ausgetauscht wird.

Das seit dem 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) enthält hierzu Anforderungen an Gebäude und Anlagentechnik. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, hängt unter anderem von der Art des Vorhabens, dem Gebäude und der eingesetzten Heizungsart ab.

Für die Entscheidung über eine neue Wärmeversorgung ist daneben die kommunale Wärmeplanung relevant. Sie zeigt, welche Wärmeversorgungslösungen für ein Gebiet langfristig besonders geeignet sind, ersetzt aber keine individuelle Prüfung des Gebäudes.

Die kommunale Wärmeplanung untersucht, wie die Wärmeversorgung eines Gemeindegebiets langfristig klimaneutral gestaltet werden kann. Sie zeigt insbesondere, welche Wärmeversorgungsarten sich für einzelne Gebiete voraussichtlich besonders eignen, beispielsweise Wärmenetze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen. Grundlage dafür sind unter anderem eine Bestands- und Potenzialanalyse, ein Zielszenario sowie eine Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete.

Ein Wärmeplan begründet grundsätzlich keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen oder zu installieren. Auch aus der Einteilung in ein Eignungsgebiet im kommunalen Wärmeplan der Landeshauptstadt München entsteht keine entsprechende Verpflichtung. Die konkrete Entscheidung über eine Heizungsanlage richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben.

Die Landeshauptstadt München hat ihre kommunale Wärmeplanung 2024 erstmals beschlossen und anschließend weiterentwickelt. Am 26. November 2025 beschloss der Stadtrat die Wärmesatzung und eine Umsetzungsstrategie. Damit wurde die Wärmeplanung innerhalb der Stadtverwaltung rechtlich verankert. Gegenüber Bürger*innen, Unternehmen und Gebäudeeigentümer*innen begründet die Wärmesatzung jedoch keine einklagbaren Pflichten oder Ansprüche.

Im April 2026 wurde der Wärmeplan in einem Ergebnisbericht gebündelt und vom Stadtrat beschlossen. Die Wärmeplanung wird fortlaufend weiterentwickelt. Die Stadt München aktualisiert insbesondere die Karte der Eignungsgebiete in der Regel jährlich.

 

Der Wärmeplan zeigt, welche Wärmeversorgungsarten für unterschiedliche Gebiete voraussichtlich besonders geeignet sind. Er dient damit als Orientierung für Eigentümer*innen, Unternehmen und weitere Akteur*innen bei der Planung einer künftigen Wärmeversorgung.

Die Einteilung in ein Wärmeversorgungsgebiet ist jedoch nicht mit einer verbindlichen Zusage einer bestimmten Versorgung verbunden. Der Wärmeplan begründet weder einen Anspruch auf einen Anschluss an ein Wärmenetz noch die Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgung zu nutzen. Für ein konkretes Gebäude bleibt eine individuelle technische und wirtschaftliche Planung erforderlich.

Nein. Die Wärmekarte bietet eine räumliche Orientierung darüber, welche Wärmeversorgungsarten für einen Baublock voraussichtlich besonders geeignet sind. Sie ersetzt jedoch keine individuelle, projektbezogene Detailplanung. Für ein konkretes Gebäude müssen zusätzlich technische, wirtschaftliche, genehmigungsrechtliche und gegebenenfalls netzbezogene Fragen geprüft werden.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen muss, ist entfallen. Eigentümer*innen können grundsätzlich selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen. Zulässig sind unter anderem Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz, Biomasseheizungen, hybride Heizsysteme sowie – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – auch Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen.

Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden gelten allerdings verbindliche Vorgaben für den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Nach dem GModG muss der Anteil der mit solchen Anlagen erzeugten Wärme aus den gesetzlich zugelassenen klimafreundlichen Brennstoffen mindestens betragen:

ab 1. Januar 2029: 10 Prozent

ab 1. Januar 2030: 15 Prozent

ab 1. Januar 2035: 30 Prozent

ab 1. Januar 2040: 60 Prozent.

Ab 2045 müssen die für die Wärmeversorgung eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Die Einzelheiten einer zusätzlichen Grüngas-/Grünheizölquote sollen in einem weiteren Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen soll.

Ja. Mit dem Wegfall der 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht dürfen im Bestand grundsätzlich weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Zu beachten ist die gesetzliche Anforderung, nach der neu eingebaute fossile Heizungen schrittweise einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen. Relevant wird ein Nachweis erst ab 2029 im Rahmen der Bio-Treppe für neu eingebaute Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen: Hier muss der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe belegt werden. Die konkreten Nachweisverfahren werden derzeit noch ausgearbeitet.

Für bereits bestehende Heizungen existiert grundsätzlich keine Verpflichtung, diese allein aufgrund des neuen GModG auszutauschen. Das Gesetz regelt insbesondere den Einbau und Ersatz von Heizungsanlagen sowie weitere Anforderungen an Gebäude und Anlagentechnik.

Eine energetische Sanierung oder die Erneuerung der Wärmeversorgung sollte möglichst auf den Zustand des Gebäudes und den tatsächlichen Wärmebedarf abgestimmt werden. Energieberater*innen können den energetischen Zustand eines Gebäudes analysieren, Sanierungsmaßnahmen bewerten und verschiedene Varianten der Wärmeversorgung vergleichen.

Bei einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Dieser zeigt auf, wie energetische Verbesserungen schrittweise oder als Gesamtsanierung umgesetzt werden können.

Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Deutschen Energie-Agentur (dena) bietet eine bundesweite Suche nach qualifizierten Fachleuten für Energieberatung sowie für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die gelisteten Expertinnen und Experten können insbesondere bei der Planung und Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen unterstützen und – je nach Qualifikation – auch bei der Beantragung und Begleitung von Förderprogrammen des Bundes. Die Einträge werden von der dena hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen geprüft.

Wärmepumpen arbeiten besonders effizient, wenn sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben werden können. Deshalb ist es bei der Planung einer Wärmepumpe sinnvoll zu prüfen, ob das Gebäude bereits für einen solchen sogenannten Niedertemperaturbetrieb geeignet ist oder mit überschaubaren Maßnahmen dafür ertüchtigt werden kann.

Eine Verbesserung der Gebäudehülle kann den Wärmebedarf reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke, der Außenwände oder der Kellerdecke sowie der Austausch besonders ineffizienter Fenster und Türen. Dadurch kann sich auch die für die Beheizung erforderliche Vorlauftemperatur verringern.

Eine umfassende energetische Sanierung ist jedoch keine generelle Voraussetzung für den Einbau einer Wärmepumpe. Auch in Bestandsgebäuden kann eine Wärmepumpe effizient betrieben werden, wenn Heizflächen, Wärmebedarf und Vorlauftemperatur entsprechend geeignet sind. Entscheidend ist daher nicht allein das Baualter oder der energetische Standard eines Gebäudes, sondern die konkrete Kombination aus Wärmebedarf, Heizflächen und erforderlicher Vorlauftemperatur.

Vor dem Einbau einer Wärmepumpe sollte deshalb geprüft werden, ob das Gebäude bereits „Niedertemperatur-Ready“ ist. Dabei kann beispielsweise untersucht werden, ob die vorhandenen Heizkörper bei abgesenkter Vorlauftemperatur ausreichend Wärme an die Räume abgeben. Gegebenenfalls können einzelne Heizflächen vergrößert, hydraulisch abgeglichen oder weitere gezielte Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden.

Werden ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle geplant, sollten diese möglichst frühzeitig bei der Dimensionierung der Wärmepumpe berücksichtigt werden. So kann vermieden werden, dass die neue Heizungsanlage auf einen Wärmebedarf ausgelegt wird, der nach einer späteren Sanierung deutlich geringer ist.

Für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle gibt es eine Förderung des FKG.

Die bisherigen besonderen Übergangsfristen des Gebäudeenergiegesetzes für Gebäude mit Etagenheizungen sind durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Beim Austausch einer Heizungsanlage gelten nun die allgemeinen Regelungen des GModG.

Eigentümer*innen können weiterhin entscheiden, ob die Wärmeversorgung dezentral über einzelne Etagenheizungen oder zentral über eine gemeinsame Heizungsanlage erfolgt. Wird eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung neu eingebaut, gelten die gesetzlichen Anforderungen an den schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe. Beim Anschluss an ein Wärmenetz sind die dafür geltenden technischen und vertraglichen Voraussetzungen zu beachten.

In München kommen grundsätzlich Wärmepumpen mit Grundwasser, Erdreich oder Außenluft als Wärmequelle infrage. Welche Variante für ein konkretes Gebäude geeignet ist, hängt insbesondere von den örtlichen hydrogeologischen und baulichen Gegebenheiten, dem Wärmebedarf, der verfügbaren Grundstücksfläche, den erforderlichen Vorlauftemperaturen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Das Münchner Geoportal bietet hierfür eine erste Orientierung. Für konkrete Vorhaben sind zusätzliche Detailprüfungen erforderlich.

Eine Grundwasserwärmepumpe nutzt oberflächennahes Grundwasser als Wärmequelle. Das Grundwasser wird über einen Förderbrunnen entnommen, in der Wärmepumpe zur Wärmegewinnung genutzt und anschließend über einen Schluckbrunnen wieder in den Grundwasserleiter eingeleitet.

Grundwasser weist in München im Vergleich zur Außenluft ganzjährig vergleichsweise konstante Temperaturen auf. Die tatsächlichen Temperaturen hängen vom Standort und von den hydrogeologischen Verhältnissen ab. Dadurch können Grundwasserwärmepumpen unter geeigneten Bedingungen sehr effizient betrieben werden.

Erdwärmekollektoren sind horizontal im Erdreich verlegte Rohrsysteme. Eine Wärmeträgerflüssigkeit nimmt die im Boden gespeicherte Wärme auf und führt sie einer Wärmepumpe zu.

Flächenkollektoren werden in der Regel in einer Tiefe von etwa 1,2 bis 1,5 Metern verlegt und benötigen vergleichsweise viel Grundstücksfläche. Erdwärmekörbe benötigen weniger Fläche als klassische Flächenkollektoren, müssen aber ebenfalls mit ausreichenden Abständen angeordnet werden.

Ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Anlage in das Grundwasser eingreift. Bei Grundwasserberührung ist in München eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Erdwärmekollektoren

Eine Luftwärmepumpe nutzt die Wärmeenergie der Außenluft. Ein Ventilator führt Außenluft über einen Wärmeübertrager, der der Luft Wärme entzieht. Die Wärmepumpe hebt diese Wärme auf ein für Heizung und Warmwasser geeignetes Temperaturniveau an.

Luftwärmepumpen können auch bei niedrigen Außentemperaturen betrieben werden. Mit sinkender Außentemperatur nimmt jedoch in der Regel ihre Effizienz ab. Die konkrete Leistungsfähigkeit hängt vom Gerät, von der Dimensionierung, den Betriebsbedingungen und der erforderlichen Vorlauftemperatur ab.

Luftwärmepumpe

Vorteile:

  • hohe Effizienz bei geeigneten hydrogeologischen Bedingungen
  • relativ konstante Temperatur der Wärmequelle
  • kein großes außen aufgestelltes Ventilatorgerät wie bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • in München in weiten Teilen des Stadtgebiets grundsätzlich möglich

Herausforderungen:

  • Förder- und Schluckbrunnen erforderlich
  • höherer Planungs- und Erschließungsaufwand als bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • ausreichende Zugänglichkeit für die Brunnenherstellung erforderlich
  • wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich
  • vorhandene Grundwassernutzungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden
  • örtliche Einschränkungen, beispielsweise in Wasserschutzgebieten, sind zu beachten.

Grundwasserwärmepumpe

Vorteile:

  • Nutzung der vergleichsweise konstanten Temperatur des Erdreichs
  • keine außen aufgestellte Ventilatoreinheit erforderlich
  • hohe Effizienz unter geeigneten Bedingungen

Herausforderungen:

  • relativ hoher Flächenbedarf bei Flächenkollektoren
  • ausreichende unbebaute und geeignete Grundstücksfläche erforderlich
  • Erschließungs- und Planungsaufwand
  • bei Grundwasserberührung wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Erdwärmesonden sind in München aufgrund der geologischen Bedingungen nur in bestimmten Bereichen sinnvoll. Im Münchner Süden sind je nach Standort Bohrtiefen von etwa 30 bis 35 Metern möglich.

Erdwärmekollektoren

Vorteile:

  • vergleichsweise einfache Installation
  • verhältnismäßig geringer Erschließungsaufwand
  • grundsätzlich an vielen Standorten einsetzbar

Herausforderungen:

  • Geräusche durch Ventilator und Verdichter
  • sorgfältige Wahl des Aufstellorts erforderlich (Schallschutzanforderungen müssen eingehalten werden)
  • bei niedrigen Außentemperaturen sinkt die Effizienz
  • baurechtliche Anforderungen, insbesondere zur Lage der Anlage, können relevant sein.

Luftwärmepumpe

Luftwärmepumpen können in München bei einer isolierten Errichtung grundsätzlich verfahrensfrei sein. Dennoch müssen die öffentlich-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere Bauplanungsrecht, Schallschutz sowie gegebenenfalls Denkmal- oder Baumschutz.

Werden Teile der Anlage außerhalb des Gebäudes aufgestellt, müssen sie grundsätzlich innerhalb des vorhandenen Bauliniengefüges liegen. Ist dies nicht möglich, kann im Einzelfall eine Befreiung von den Festsetzungen beantragt werden. Außerdem sind insbesondere die Anforderungen der TA Lärm einzuhalten.

Die frühere Frage nach einem rechnerischen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien stellt sich beim Heizungstausch nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr.

Eine Wärmepumpe ist weiterhin eine der gesetzlich vorgesehenen Heizungsoptionen. Ein Nachweis über einen 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien ist nach der neuen Rechtslage nicht mehr erforderlich. Unabhängig davon hängt die tatsächliche Klimawirkung einer Wärmepumpe vom Stromverbrauch und vom eingesetzten Strommix ab.

Das Geoportal München bietet erste Informationen zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen im Stadtgebiet. Für ein konkretes Vorhaben kann zusätzlich eine Grundwasserauskunft des Referats für Klima- und Umweltschutz eingeholt werden.

Dabei können unter anderem Informationen zu Grundwasserständen, Grundwasserschwankungen, Fließrichtung, Temperatur und geologischen Verhältnissen berücksichtigt werden. Die Informationen dienen der Vorbereitung einer fachgerechten Planung, ersetzen aber nicht die für das konkrete Vorhaben erforderlichen Untersuchungen und wasserrechtlichen Verfahren.

Ja. Wer für eine Grundwasserwärmepumpe Grundwasser über einen Förderbrunnen entnimmt und anschließend wieder in den Grundwasserleiter einleitet, benötigt hierfür in München grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Zusätzlich müssen die erforderlichen Brunnenbohrungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich unter anderem nach der Leistung der Anlage und der örtlichen Gegebenheiten.

Die Erlaubnis wird für zwanzig Jahre erteilt. Nach Ablauf der Befristung muss eine neue Erlaubnis mit aktuellen Unterlagen beantragt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es im Wasserrecht nicht. Einer Neuerteilung steht aber in der Regel nichts entgegen.

Weitere Informationen zur Grundwassernutzung finden Sie hier.

Die Eignung eines Grundstücks für eine Grundwasserwärmepumpe hängt unter anderem vom Grundwasserstand, von der Mächtigkeit des Grundwasserleiters, von der Grundwasserströmung und von der technisch nutzbaren Wassermenge ab.

Klimatische Veränderungen können sich auf Grundwasserneubildung und Grundwasserstände auswirken. Deshalb sollten bei der Planung nicht nur mittlere Grundwasserstände, sondern auch Schwankungen und niedrige Grundwasserstände berücksichtigt werden.

Für ein konkretes Vorhaben bietet die Grundwasserauskunft der Stadt München wichtige Informationen. Eine fachgerechte Dimensionierung und Planung der Brunnen trägt dazu bei, die Anlage auch unter unterschiedlichen Grundwasserbedingungen sicher zu betreiben.

Ja, grundsätzlich können sich benachbarte Grundwassernutzungen hydraulisch oder thermisch beeinflussen. Deshalb werden bei der Planung und wasserrechtlichen Prüfung die örtlichen Grundwasserverhältnisse und bereits bestehende Nutzungen berücksichtigt.

Die Anordnung und Dimensionierung von Förder- und Schluckbrunnen muss so geplant werden, dass nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden werden. Je nach örtlicher Situation können hierfür bestimmte Auflagen oder Anpassungen des Vorhabens erforderlich sein.

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt keine bestimmte Heiztechnologie vor. Als mögliche Optionen beim Ersatz einer Heizungsanlage nennt das Gesetz unter anderem:

  • Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen,
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen,
  • solarthermische Anlagen,
  • Heizungsanlagen zur Nutzung von Biomasse oder Wasserstoff,
  • Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizungen,
  • hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen,
  • Stromdirektheizungen,
  • Hausübergabestationen zum Anschluss an ein Wärmenetz sowie
  • weitere innovative Heizungslösungen.

Für die einzelnen Technologien gelten jeweils besondere technische Anforderungen. So gelten beispielsweise für neu eingebaute fossil betriebene Heizungen die gesetzlichen Vorgaben zu klimafreundlichen Brennstoffanteilen. Für Stromdirektheizungen gelten besondere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.

Außerhalb bestehender oder geplanter Wärmenetze kommen in München insbesondere dezentrale Lösungen wie Grundwasser- und Luftwärmepumpen sowie – bei geeigneten Grundstücken – Erdwärmekollektoren infrage.

Welche Lösung geeignet ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und dem konkreten Wärmebedarf des Gebäudes ab. Die Münchner Wärmeplanung dient hierbei als erste Orientierung; sie ersetzt keine gebäudebezogene Planung.

Für die Wärmeversorgung Münchens setzt die kommunale Wärmeplanung insbesondere auf den Ausbau und die Optimierung von Wärmenetzen sowie auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen. Die Münchner Wärmestrategie geht davon aus, dass das Stadtgebiet nicht für eine flächendeckende Wärmeversorgung von Gebäuden über Wasserstoff- oder Biomethannetze geeignet ist. Die Stadtwerke München gehen ebenfalls davon aus, dass für die Wärmewende vor allem Fernwärme, Nahwärme und Wärmepumpen relevant sein werden.

Wasserstoff kann allerdings perspektivisch in anderen Bereichen eine Rolle spielen, insbesondere in Industrie und Gewerbe sowie bei der zentralen Erzeugung von Fernwärme. Die Stadtwerke München planen beispielsweise, Wasserstoff perspektivisch in ihren Heizkraft- und Heizwerken einzusetzen.

Die Münchner Wärmeplanung weist Gebiete aus, in denen Wärmenetze – insbesondere Fern- und Nahwärme – perspektivisch eine wichtige Rolle spielen können. Der Transformationsplan der Stadtwerke München für die Fernwärme ist in die kommunale Wärmeplanung eingebettet und wird bei deren Fortschreibung berücksichtigt.

Die Darstellung im Wärmeplan ist jedoch keine verbindliche Zusage, dass ein bestimmtes Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich angeschlossen wird. Für ein konkretes Gebäude sollten deshalb zusätzlich die aktuellen Informationen der Stadtwerke München zum jeweiligen Netzgebiet und zum geplanten Ausbau geprüft werden.