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Fragen vor dem Anschluss an ein Nahwärmenetz

Wenn Sie darüber nachdenken, ob Nahwärme für Sie infrage kommt, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie berücksichtigen sollten.

Kommt Nahwärme für mich infrage?

Überlegen Sie, ob Ihr Gebäude und Ihr Wohngebiet für ein Nahwärmenetz geeignet sind. Haben Sie Interesse an einer gemeinschaftlichen Lösung mit Ihren Nachbar*innen, oder möchten SIe sich lieber individuell versorgen?

Haben meine Nachbar*innen auch Interesse?
Nahwärme funktioniert oft als gemeinschaftliches Projekt in der Nachbarschaft. Je mehr Haushalte sich zusammenschließen, desto attraktiver wird das Angebot für alle. Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob sie ebenfalls Interesse haben!

Welche Vorteile habe ich durch Nahwärme?
Nahwärme bietet viele Vorteile: Sie ist häufig kostengünstiger als herkömmliche Heizsysteme, sorgt für eine zuverlässige Wärmeversorgung und ist umweltfreundlicher, da oft erneuerbare Energien genutzt werden. Zudem entfallen individuelle Wartungs- und Betriebskosten für Heizgeräte.

Durch das Klären dieser Fragen können Sie besser entscheiden, ob Nahwärme die richtige Wahl für Sie und Ihre Nachbarschaft ist!

Was sind die Schritte auf dem Weg zum eigenen Nahwärmenetz?

1. Vernetzen und Bedarf ermitteln – Gemeinsam starten!

Bauen Sie ein Netzwerk auf und klären Sie, was benötigt wird. Besuchen Sie das Vernetzungstreffen „Wärmewende mit der Nachbarschaft“, um gemeinsam erste Schritte zu gehen.
Organisieren Sie Treffen mit anderen Gebäudeeigentümer*innen, um das Interesse abzustimmen und eine Projektgruppe zu bilden. Sammeln Sie Informationen zu den bestehenden Heizsystemen, dem Energieverbrauch und den Sanierungsständen der Gebäude. Analysieren Sie zudem die lokalen Potenziale für erneuerbare Energien wie Solarenergie, Geothermie, Biomasse oder Abwärme.

2. Machbarkeitsprüfung und Planung – Den Plan schmieden!
Beauftragen Sie eine Machbarkeitsstudie, die die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen untersucht. Klären Sie Finanzierungsfragen, beantragen Sie Fördermittel und wählen Sie eine passende Rechtsform, beispielsweise eine Genossenschaft oder einen Verein. Planen Sie das Nahwärmenetz im Detail, einschließlich Leitungsführung, zentraler Wärmequellen und Übergabestationen, und holen Sie alle erforderlichen Genehmigungen ein.

3. Umsetzung und Betrieb – Den Schalter umlegen!
Beauftragen Sie erfahrene Dienstleister für Bau und Installation und setzen Sie die Pläne um. Nach erfolgreichem Bau nehmen Sie das Netz in Betrieb und etablieren ein Monitoring-System, um die Effizienz laufend zu überwachen. Fördern Sie die Vernetzung der Beteiligten durch digitale Plattformen oder regelmäßige Treffen, um das Nahwärmenetz langfristig zu optimieren und weiter auszubauen.

An wen kann ich mich wenden / wer macht Nahwärme?

In der Regel gehört das Wärmenetz einem privaten Energieversorgungsunternehmen, einem kommunalen Unternehmen oder einer Genossenschaft. Es ist jedoch auch möglich, dass das Netz von einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft zur Eigenversorgung gebaut und betrieben wird. Diese kann sich in unterschiedlichen Rechtsformen organisieren (z. B. Genossenschaft, GmbH etc.). Ebenso sind Mischformen von Fremd- und Eigenversorgung möglich.

Für den Bau des Netzes können Sie einen Installateur vor Ort kontaktieren.

SHK-Innung: Handwerksbetriebe

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Zur Förderung von Nahwärmenetzen gibt es Fördermittel des Bundes (BAFA und KfW)  sowie der Landehauptstadt München (LHM):

 

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden

Sie haben noch weitere Fragen zur Wärmeplanung? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail (waermeplanung.rku@muenchen.de) oder nutzen Sie unser Servicetelefon!

Servicezeiten:
Mo., Do., Fr.: 9.30 bis 11.30 Uhr
Di, Mi: 14 bis 16 Uhr

Telefonnummer: 089 / 233 – 74 76 60

Folgende Themengebiete können besprochen werden:

  • Allgemeine und unverbindliche Empfehlungen für Ihre persönliche Wärmewende
  • Unverbindliche Auskünfte zu Rechten und Pflichten, welche sich aus dem Gebäudeenergiegesetz für Sie ergeben

Bitte beachten Sie, dass jegliche Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind.