Mietende im Wohnzimmer

Wärmewende für Mietende

In unserer Mieterstudie erfahren Sie wie Sich energetische Sanierungen einerseits auf Ihre Energiekosten auswirken können und welchen Einfluß Modernisierungsmaßnahmen auf ihre Miete haben können.

Die Mieterstudie - um was gehts?

In München leben etwa drei Viertel der Einwohner*innen zur Miete. Diese Zahl liegt weit über dem Bundesdurchschnitt von ca. 50 %. Ebenso ist München landesweiter Spitzenreiter, wenn es um die Mietpreise und die Baukosten geht.

Gesetzlich können derzeit Sanierungekosten in einem bestimmten Rahmen auf die Miete umgelegt werden (sogenannte „Modernisierungsumlage“) und haben somit auf dem Stadtgebiet eine besondere Relevanz.

In der sogenannten „Mieterstudie“ wird untersucht, wie sich energetische Sanierungen auf Mietpreise auswirken. Hier stehen sich zwei Mechanismen gegenüber: Zum einen können Heizkosten z.T. deutlich gesenkt werden. Zum anderen können Modernisierungsumlagen auf Mietende zukommen, die die Warmmiete erhöhen. Die Studie vergleicht diese beiden Einflüsse in zwei typischen Münchner Mehrfamilienhäusern und für verschiedene Sanierungsmaßnahmen.

Die Studie zeigt: 23 % der Münchner Mietenden haben nach Abzug ihrer Wohnkosten nur noch so wenig restliches Einkommen zur Verfügung, dass sie als Härtefall-Haushalt bezeichnet werden müssen.

Auf solchen Haushalten mit geringem Einkommen soll besonderes Augenmerk gelegt werden: Sie leben fast ausschließlich zur Miete und dazu noch besonders oft in schlecht gedämmten Wohnungen. Das hat hohe Heizkosten zur Folge – oder eben, dass die Wohnung gar nicht mehr angemessen warm gehalten werden kann, weil die steigenden Energiepreise nicht mehr bezahlt werden können.
Aus sozialer Sicht gilt also: Die Warmmiete – also Grundmiete (Nettokaltmiete) zuzüglich Betriebskosten wie Heizung und Warmwasser – sollte bei energetischen Sanierungen in vermieteten Gebäuden möglichst stabil bleiben („Warmmietenneutralität“). Das bedeutet, dass die Heizkosteneinsparungen mindestens so hoch sind, wie die Mieterhöhungen durch Modernisierungsumlagen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen: Unter bestimmten Umständen ist das machbar. Je nach Art der Maßnahmen können Mietende außerdem von einer besseren Wohnqualität und Wohngesundheit profitieren. Wichtige Einflussgrößen darauf, ob die Warmmietenneutralität erreicht werden kann, sind der Ausgangszustand des Gebäudes, die Art und der Umfang der Sanierungsmaßnahme und ob Vermietende öffentliche Fördergelder in Anspruch nehmen.

Modernisierungsumlagen – was ist erlaubt?

Grundlage für das Zustandekommen einer Modernisierungsumlage in Deutschland ist der §559 BGB „Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen“. Mieterhöhungen in Form von Modernisierungsumlagen sind immer dann möglich, wenn die Maßnahme Energie einspart oder eine neue, umweltfreundliche Heizung eingebaut wird.

Modernisierungsumlagen müssen den Mietenden mindestens 3 Monate vor Beginn der Umsetzung schriftlich angekündigt werden. Grundsätzlich gelten folgende Randbedingungen für die Umlage:

Umlagefähige Kosten = 8% der Modernisierungskosten pro Jahr, jedoch maximal 3 €/Quadratmeter

Umlagefähige Kosten = 10% der Modernisierungskosten pro Jahr, jedoch maximal 0,5 €/Quadratmeter

Umlagefähige Kosten = 8% der Modernisierungskosten pro Jahr, jedoch maximal 0,5 €/Quadratmeter

Wie berechnen sich Modernisierungskosten:

Modernisierungskosten = Investitionskosten – Erhaltungskosten – (ggf.) staatliche Förderung

Die Gesamtkosten der energetischen Sanierungsmaßnahme, die der Vermietende tragen muss.

Diejenigen Kosten, die ohnehin für Instandhaltung, Reparatur, Pflege oder Instandhaltung des Gebäudes notwendig gewesen wären, müssen von Vermietenden getragen werden und sind nicht umlagefähig.
Beispiel: Ein Gebäude erhält eine Fassadendämmung. Jedoch war der Ausgangszustand der Fassade so schlecht, dass mindestens ein neuer Anstrich notwendig gewesen wäre. Die Kosten für Anstrich inklusive Gerüstaufbau müssten als Erhaltungskosten von den umlagefähigen Kosten abgezogen werden.

Eine klare Trennung von Erhaltungskosten und Modernisierungskosten stellt sich in der Praxis oft als undurchsichtig heraus. Daher dürfen Vermietende in den meisten Fällen pauschale Anteile für die Erhaltungskosten ansetzen.

Falls staatliche Förderung beansprucht wird, muss diese bei der Berechnung der Modernisierungskosten abgezogen werden.

Ergebnisse der Studie

Die Ergebnisse der beiden untersuchten Gebäude lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Gebäude 1 – schlechter Ausgangszustand aus den 50er Jahren (Energieeffizienzklasse G): Am vorteilhaftesten für Mietende stellen sich Komplettsanierungen zum Effizienzhaus 55 dar – das heißt, dass das gesamte Gebäude saniert wird, also Dämmung, Fenstertausch und eine Erneuerung der Heizung auf einmal stattfinden. Je nach Art der neuen Heizung kann hier Warmmietenneutralität erreicht werden oder es kommt nur zu sehr geringen Mieterhöhungen.
  • Gebäude 2 – besserer Ausgangszustand aus den 80er Jahren (Energieeffizienzklasse D): Hier ist es für Mietende besonders positiv, wenn nur die Heizung ausgetauscht wird. Dabei stellt sich häufig Warmmietenneutralität ein oder es kommen nur geringe Mieterhöhungen zustande.


Werden einzelne Bauteile gedämmt oder nur die Fenster getauscht, konnte für keines der beiden Gebäude eine Warmmietenneutralität für die Mietenden erreicht werden. Jedoch gehen insbesondere geringinvestive Maßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke nur mit moderaten Mieterhöhungen einher. Dennoch können diese sogenannten „Effizienzmaßnahmen“ an der Gebäudehülle notwendig bzw. sinnvoll sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Bauteile Mängel aufweisen oder erst einmal die notwendigen Vorrausetzungen für den Einbau einer Wärmepumpe geschaffen werden müssen.

Für alle betrachteten Sanierungsmaßnahmen gilt jedoch: Um die finanziellen Belastungen der Mietenden möglichst gering zu halten ist es essenziell, dass Vermietende staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Diese senken die Höhe von Modernisierungsumlagen deutlich ab. Das trägt auch zu einer Stabilisierung der ortsüblichen Vergleichsmieten und zum Abpuffern von sozialen Härten bei.

Was bedeutet das konkret?

Härtefall, was bedeutet das konkret? Schauen wir uns einen 1-Personen-Haushalt an. Die Person lebt zum Beispiel auf 40 m² und hat vor der Sanierung Wohnkosten (also Warmmiete + Strom) von 725 €. Um nicht von Armut gefährdet zu sein, müsste diese Person über ein Nettoeinkommen von ca. 1.725 € pro Monat verfügen.

In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt, wie sich die Warmmiete in €/Monat für den oben beschriebenen Haushalt bei energetischen Sanierungen verändert. Unterschieden wird dabei danach, in welchem Gebäude die Person wohnt, welche Maßnahmen umgesetzt werden und ob sein Vermieter Fördermittel in Anspruch nimmt oder nicht. Negative Werte bedeuten, dass für diese Variante die Heizkosteneinsparungen höher sind als die Modernisierungsumlage. Bei einem Wert von 0 €/Monat ist die Warmmietenneutralität genau erreicht. Je höher die Werte werden, desto mehr monatliche Mehrkosten verursacht die Modernisierungsmaßnahme für den Haushalt.

 

Änderung der monatlichen Warmmiete nach Modernisierung

 

Gebäude 1, Baujahr 1955

 

Gebäude 2, Baujahr 1980

 

mit

Förderung

ohne Förderung

 

mit

Förderung

ohne Förderung

 

€/Monat

€/Monat

 

€/Monat

€/Monat

Komplettsanierung zum

EH 55

Mit Luft-Wärmepumpe

 

- 3

71*

 

33

82*

Mit Grundwasser-Wärmepumpe

 

 0

72*

 

36

87*

Mit Fernwärme

 

8

78*

 

41

88*

Mit Biomasse

 

2

73*

 

36

84*

Heizungstausch

Luft-Wärmepumpe

 

Zunächst moderate energetische Modernisierung notwendig, da Gebäudehülle zu schlecht

 

- 4

5

Grundwasser-Wärmepumpe

 

 

- 4

3

Fernwärme

 

18

24

 

6

10

Biomasse

 

7

9

 

0

3

Effizienz-maßnahmen

Außenwanddämmung

 

9

25

 

9

18

Fenstertausch

 

17

32

 

10

22

Außenwanddämm.+ Fenstertausch

 

21

50

 

16

35

Dachdämmung

 

1

8

 

17

32

Dämmung der Kellerdecke

 

1

6

 

3

6

*Komplettsanierungen zum EH 55 werden i.d.R. nur mit Inanspruchnahme von Förderung umgesetzt, die Werte „ohne Förderung“ treten also in der Praxis nicht auf