Gruppe in Reparaturcafe

Wir haben ein „Recht auf Reparatur“ für Elektrogeräte! Bundesrat beschließt Reparaturgesetz nach EU-Vorgaben

Am 25. Juni hat der Bundestag bereits das neue Recht auf Reparatur beschlossen, am 10. Juli hat es die letzte Hürde im Bundesrat genommen.
Durch drei zentrale Punkte soll Reparatur in Deutschland künftig gestärkt werden: ein (An-)Recht auf Reparatur bei Neukauf, die Reparierbarkeit von Geräten selbst und eine Verlängerung von Gewährleistungen nach Reparatur. Was bedeutet das im Einzelnen?

Wir tragen die wichtigsten Änderungen für die Münchner*innen zusammen, ordnen das neue „Recht auf Reparatur“ kritisch ein und geben Tipps, bei welchen Gerätegruppen es bereits weiter fortgeschritten ist.

Hersteller von Produkten wie Handys, Waschmaschinen und Kühlschränken werden künftig verpflichtet sein, Geräte nach Ablauf der Gewährleistung kostenlos oder zu angemessenem Preis zu reparieren. Dieses Recht gilt für mehrere Jahre – mindestens zehn Jahre bei Waschmaschinen und sieben Jahre bei Smartphones. Dieser Zeitraum gilt ab Produktionsende des Modells, nicht bei Markteinführung und betrifft alle Produkte, für die Hersteller bereits Ersatzteile vorrätig halten müssen.

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Verbraucher*innen haben die Wahl: Bei einem Mangel eines Produkts können sie sich statt Neulieferung für eine Reparatur entscheiden und werden dafür belohnt: Es verlängert sich die Gewährleistungsfrist vom bisherigen zwei auf drei Jahre.

Wo bringt das neue Gesetz die Reparatur voran und wo ist noch nachzubessern?

Besonders spannend ist, dass Ersatzteile und Werkzeuge künftig zu einem „angemessenen Preis“ zur Verfügung stehen müssen. Oft hindern aktuell die Verfügbarkeit und die Kosten für Ersatzteile eine lohnenswerte Reparatur, die sich gegenüber einem Neukauf auch finanziell rechnet. Hier kommt auch zum Tragen, dass die Reparaturen nicht nur auf Originalteile angewiesen sind, sondern auch günstigere Konkurrenzprodukte zum Einsatz kommen dürfen (wobei hier natürlich auf eine vergleichbare Qualität zu achten ist).

Wichtig ist auch, dass die Software eine Reparatur technisch nicht verhindern darf und die Reparatur auch unabhängige Dritte – also nicht nur professionelle, zertifizierte Reparaturdienstleistende, sondern eben auch Repair Cafés und Privatpersonen – eingeschlossen sind.

Allerdings stellt sich die Frage, was sind „angemessene Preise“? Der Verein „Runder Tisch Reparatur“ begrüßt das neue Gesetz zwar, merkt aber auch an, dass es weiterer Maßnahmen zur Sicherstellung eines günstigen Reparaturangebots bedarf und vor allem auch, dass Fachkräfte für die Reparatur gesichert werden müssen.

„Solange eine Reparatur im Verhältnis zum Neukauf eines Produkts zu teuer bleibt, werden sich viele Menschen weiterhin dagegen entscheiden, ganz gleich, welche Rechte ihnen auf dem Papier zustehen. Der Runde Tisch Reparatur fordert die Bundesregierung deshalb auf, zügig kostensenkende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, unter anderem einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus nach französischem Vorbild und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen.“ Pressemeldung Runder Tisch Reparatur  

Dem schließen sich auch die Verbraucherzentrale sowie verschiedene Umweltverbände wie NABU, DUH oder BUND an und fordern ebenfalls einen bundesweiten Reparaturbonus und/oder eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen. Auch die Grünen im Bundestag sehen in diesen und weiteren Punkten Nachbesserungsbedarf und haben einen entsprechenden Entschließungsantrag gestellt.

EIN Recht auf Reparatur für alle und alles?

Es kommen beim Thema Reparatur verschiedene Perspektiven zusammen:

  • Reparatur betrifft sowohl die Herstellung und Gestaltung von Geräten: Ist mein Gerät so gestaltet, dass ich es einfach reparieren kann?
  • Die Reparaturpraxis: Gibt es die notwendigen Ersatzteile und wenn ja, ist der Preis angemessen?
  • Und Fragen des Verbaucher*innenschutzes: Kann ich einen Defekt an meinem Gerät einfach reparieren lassen und habe ich danach noch Gewährleistungsrechte?

Das „Recht auf Reparatur“ adressiert also verschiedene Bereiche und Akteuer*innen. Daher ist das „Recht auf Reparatur“ letztendlich auch kein einzelnes Gesetz, sondern eine Bündelung verschiedener Regelungen, die zumeist auf EU-Vorgaben beruhen. Einige sind auf EU-Ebene bereits in Umsetzung, wie die Ökodesign-Vorgaben zur reparierbaren Gestaltung bestimmter Produktgruppen oder auch Angaben zur Reparierbarkeit.

Hinzu kommt, dass bei der Umsetzung nach bestimmten Produktgruppen unterschieden wird, denn diese haben zum Teil sehr unterschiedliche Anforderungen. Begonnen hat die EU mit Vorgaben im Ökodesign für „große Haushaltsgeräte“ sowie „Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik“ und haben für Smartphones und Tablets neben Designvorgaben auch einen Reparaturindex über das „EU-Energielabel“ eingeführt.

Eine Übersicht, welche Regelungen bereits in Kraft sind, welche in Bearbeitung und welche noch offen sind, gibt die folgende Übersicht, erstellt von der „Right to Repair“ Initative und dem „Runden Tisch Reparatur“.

Weitere Infos

Wer mehr zum Thema Reparatur in München erfahren möchte, wird in unserem BlogbeitragReparieren: Weiternutzen statt wegwerfen fündig. Im Kreislaufblog gibt es zudem allgemeine Informationen rund um das Thema Elektrogeräte .

Reparaturangebote in München finden sich beim „Reparaturführer“ des AWM und Orte sowie Termine von Repair Café  auf der Seite www.reparatur-initiativen.de.

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