Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (externer Link)” bzw. des BayEGovV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Die Ausnahmen und nicht konformen Inhalte sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Das Bedienelemente beim mobilen Menü passt die Beschriftung je nach Status nicht an (1.1.1 Nicht-Text-Inhalt, WCAG 2.1)
Linkziele bei Verlinkungen zu externen Seiten sind nicht Links zu externen Seite erkennbar (2.4.4 Linkzweck (im Kontext), WCAG 2.1)
geändert am 15.09.2022Die Liste der Beiträge ist nicht als Liste ausgezeichnet (1.3.1 Info und Beziehungen, WCAG 2.1)
geändert am 15.09.2022Das Suchen-Eingabefeld hat kein verknüpftes Label (1.3.1 Info und Beziehungen, WCAG 2.1)
geändert am 15.09.2022Die Reihenfolge von Bildern und zugehöriger Überschrift in den Teasern ist an manchen Stellen semantisch nicht korrekt (1.3.1 Info und Beziehungen, WCAG 2.1)
geändert am 15.09.2022Der HTML-Code ist nicht vollständig valide (Syntaxanalyse 4.1.1)
geändert am 15.09.2022- Keine Bestätigungsmeldung beim Speichern der Cookies-Einstellungen (4.1.3 Statusmeldungen, WCAG 2.1)
Landmarks haben an einigen Stellen keine eindeutige Kombination aus Rolle oder Betitelung (2.4.2 Blöcke umgehen, WCAG 2.1)- Anderssprachige Wörter sind nicht ausgezeichnet, der Großteil der verwendeten anderssprachige Wörter wie z.B. Sharing oder E-Scooter sind allerdings im Duden aufgelistet (3.1.2 Sprache von Teilen, WCAG 2.1)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.09.2022 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA erfolgte im Zuge der Neuentwicklung im September 2022. Es wurden Stichproben von Einzelseiten durch einen automatisierten Test und anhand einer Checkliste geprüft.
Derzeit wird die Seite noch weiterentwickelt und mit neuen Inhalten befüllt.
Diese Erklärung wird aus diesem Grunde voraussichtlich im Jahr 2023 durch eine Selbstbewertung oder/und einer Prüfung durch Dritte erneut geprüft.
Das Angebot der Website wird zudem laufend verbessert und ausgebaut.
Feedback und Kontaktangaben
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html