Diese Klimastandards gelten für den Neubau
Welche Standards müssen Neubauten einhalten. Welche Ziele können Sie bei Ihrem Neubau anstreben? Das Gebäudeenergiegesetz legt bundesweit fest, wie klimabewusst Neubauten ausgelegt sein müssen. In die Berechnung des Energiehaushaltes fließen Faktoren wie die Raumheizung, die Warmwassererzeugung und der Strombedarf ein. Worin sich die Standards unterscheiden und welches das für Sie passende Energieziel ist, erfahren Sie bei uns.
Was ist ein Niedrigenergiehaus?
Das Niedrigenergiehaus ist kein eigener Standard. Vielmehr werden darunter die Häuser zusammengefasst, die einen niedrigeren Energiewert erreichen als gesetzlich vorgeschrieben.
So wird Ihr Haus ein Energieeffizienzhaus
Wer baut, kommt um den Begriff Energieeffizienzhaus nicht herum. Der Begriff wurde von der KfW-Bank geprägt und zur Einordnung von Gebäuden anhand Ihres Energieverbrauchs etabliert. Als Bewertungsgrundlage werden zwei Werte herangezogen: Der Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Diese werden mit einem im GEG definierten Referenzhaus verglichen.
Effizienzhaus-Stufe 40
Ein Effizienzhaus der Stufe 40 ist ein Gebäude, das nicht mehr als 40 Prozent des Primärenergiebedarfes des Referenzhauses im Jahr verbrauchen darf. Dieser Standard soll ab 2025 für alle Neubauten in Deutschland gelten, weshalb es bereits jetzt sinnvoll ist, ihn zu erreichen. Der EH40-Standard ist Grundlage für eine KfW-Förderung und Unterstützung nach BEG. Die Dämmung dieser Gebäude darf einen Transmissionswärmeverlustwert von 55 Prozent nicht überschreiten.
Wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden, erreicht das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energie-Klasse oder EH40 EE.
Setzen Sie auf besonders nachhaltige Bauweisen und erhalten damit die Zertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude, spricht man von einem EH40 NH für Nachhaltigkeitsklasse.
Eine Plus-Klasse erhält ein Neubau, wenn zusätzlich eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, ein stationäres Batteriespeichersystem und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert werden. Zusätzlich muss jede Wohneinheit mit einer Visualisierung des Strom- und Wärmeverbrauchs ausgestattet sein.
Energiebilanz ausgeglichen: Das Null-Energie-Haus
Ein Null-Energie-Haus ist ein Gebäude, das so viel Energie verbraucht, wie direkt am Haus durch beispielsweise Solarthermie oder eine Photovoltaikanlage erzeugt wird. Seine Jahresbilanz erreicht also eine 0.
Mit einem Passivhaus nutzen Sie indirekte Energiequellen
Wollen Sie ein Passivhaus bauen, benötigen Sie in der Regel kein wassergeführtes Heizsystem, sondern beziehen den Großteil Ihres Energiebedarfs aus passiven Quellen. Das kann Wärmeenergie aus Sonnenstrahlen oder Abwärme technischer Geräte sein.
So erhalten Sie die passende Förderung
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München unterstützt Neubau von Wohngebäuden mit Effizienzhaus EH40-Standard, in EE-Klasse, Nachhaltigkeits-Klasse sowie Plus-Klasse, die unter den „sozial geförderten Wohnungsbau“ fallen. Als „sozial geförderter Wohnungsbau“ gelten im Sinne der FKG-Förderung all diejenigen Neubauten, deren Wohnfläche zu mindestens 50 % nach den Kriterien EOF (Einkommensorientierte Förderung) oder MM (München Modell) aus dem wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München“ errichtet werden.
Die KfW-Bank unterstützt Neubauten, die den EH40 NH-Standard erreichen und über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude verfügen. Voraussetzung für den Zuschlag ist die Begleitung durch eine Energieeffizienzberatung.
Darüber fördert die Landeshauptstadt München über das FKG auch den Neubau von Passivhäusern im „sozial geförderten Wohnungsbau“. Diese setzt eine Zertifizierung durch das Passivhaus-Institut oder ein anderes akkreditiertes Institut voraus.
Welche Fördermittel für Ihr Projekt infrage kommen, erfahren Sie über den FördermittelCheck.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Förderportal der Landeshauptstadt München.