Diese Klimastandards gelten beim Sanieren
Was bedeutet klimafreundliches Sanieren? Wer heute seine Immobilie modernen Standards anpassen möchte, setzt auf möglichst geringen Energieverbrauch, nutzt erneuerbare Energiequellen und baut nachhaltig. Das Gebäudeenergiegesetz legt bundesweit fest, welche Anforderungen ein Haus nach der Sanierung erfüllen muss. In die Berechnung des Energiehaushaltes eines Gebäudes fließen Faktoren wie die Raumheizung, die Warmwassererzeugung und der Strombedarf ein. Je nachdem, wie wenig Energie ein Haus schlussendlich verbraucht, wird es in einen der Energiestandards eingeordnet.
Was ist ein Niedrigenergiehaus?
Das Niedrigenergiehaus ist kein eigener Standard. Vielmehr werden darunter die Häuser zusammengefasst, die einen niedrigeren Energiewert erreichen als gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Heizenergieverbrauch muss unter 70 kWh pro Jahr bleiben.
Wie erreichen Sie den Energieeffizienzhaus-Standard?
Der Begriff Energieeffizienzhaus oder Effizienzhaus wurde von der KfW-Bank geprägt. Auch diese Gebäude haben einen geringen Energieverbrauch. Als Bewertungsgrundlage werden zwei Werte herangezogen: der Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung der Gebäudehülle. Fördermittelgeber wie die KfW-Bank unterteilen die Häuser weiter nach den zu erreichenden Bauzielen im Vergleich zu einem definierten Referenzhaus, das im Gebäudeenergiegesetz beschrieben wird.
Das Ziel für Förderungen: Effizienzhaus-Stufe 40
Ein Effizienzhaus der Stufe 40 oder EH40 ist ein Gebäude, das nicht mehr als 40 Prozent des Primärenergiebedarfes des Referenzhauses im Jahr verbrauchen darf. Diese Effizienzstufe wird für eine KfW-Förderung und Unterstützung nach BEG zur Grundlage genommen. Die Dämmung dieser Gebäude darf einen Transmissionswärmeverlustwert von maximal 55 Prozent erreichen.
Wenn im Zuge der Sanierung mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird, erreicht die Sanierung den Standard Effizienzhaus 40 mit Erneuerbare-Energie-Klasse oder EH40 EE.
Noch förderfähig: Effizienzhaus-Stufe 55
Ein Effizienzhaus der Stufe 55 oder EH55 darf nicht mehr als 55 Prozent des Primärenergiebedarfes des Referenzhauses im Jahr verbrauchen. Der Wärmeverlust darf bei diesen Gebäuden 70 Prozent nicht überschreiten.
Auch das Effizienzhaus 55 kann durch die zusätzliche Umstellung auf erneuerbare Energiequellen wie die Nutzung von Solarenergie den Zusatz Erneuerbare-Energien-Klasse oder EE erhalten. Dazu muss der Energiebedarf zu 55 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
Klimabewusstes Denkmal: Effizienzhaus-Stufe Denkmal
Ein Denkmal, das zum Effizienzhaus saniert wird, darf maximal 160 Prozent des Primärenergiebedarfes des Referenzhauses im Jahr verbrauchen. Die Betrachtung des Dämmwertes entfällt. Mit Umrüstung auf erneuerbare Energiequellen erhält das Gebäude die Energieklasse EH Denkmal EE.
Ein Haus, das sich selbst versorgt: Das kann das Passivhaus
Ein Passivhaus ist ein Gebäude ohne wassergeführtes Heizsystem. Damit ein Haus diese Bezeichnung tragen darf, muss es den Zertifizierungskriterien des Passivhausinstituts Darmstadt entsprechen. Diese besagen, dass im Jahr maximal 15 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter für die Wärmeerzeugung aufgewendet werden dürfen. Die Bezeichnung Passivhaus beschreibt, dass diese Häuser den Großteil ihres Energiebedarfs aus passiven Quellen erhalten. Das kann die Wärme aus Sonnenstrahlen oder Abwärme technischer Geräte oder sogar Personen sein. Über einen Erdwärmetauscher wird die Außenluft oder Frischluft aufgewärmt und zur Beheizung verwendet. Die Abluft trägt ein Luft-Luft-Wärmetauscher nach draußen. Damit diese Wärmeenergie ausreicht, muss die Dämmung einen Wärmekoeffizienzwert oder U-Wert von unter 0,15 W/m2K erreichen.
Sichern Sie sich Ihre Förderung
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München unterstützt die Sanierung von Bestandsgebäuden zu Häusern mit geringem Energiebedarf. Das Förderprogramm ist an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gekoppelt. Das bedeutet, dass der Förderantrag direkt nach Antragsstellung bei der entsprechenden Bundesförderung eingereicht werden muss. Ihr Haus muss mit der Sanierung einen der folgenden Effizienzhausstandards erreichen: EH40, EH40 EE, EH55, EH55 EE, EH Denkmal oder EH Denkmal EE. Auch eine Sanierung zum Passivhausstandard ist förderfähig.