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Grundwassernahwärme

In diesen Gebieten existiert noch kein Wärmenetz, das Grundwasserpotenzial ist aber gut genug, um mehrere Gebäude über ein Nahwärmenetz zu versorgen.

Inselnetze

Quelle: BWP

Außerhalb der Fernwärmegebiete können kleinere Wärmenetze, sogenannte Insel- oder Nahwärmenetze, eine attraktive lokale Versorgungslösung sein. Grundwasser bietet sich als effiziente Wärmequelle für Nahwärmenetze an. Hierbei wird das gleiche oberflächennahe Grundwasser genutzt wie bei  Grundwasserwärmepumpen.

Im Gegensatz zu Grundwasserwärmepumpen muss aber nicht jeder Wärmepumpenbetreiber ein eigenes Brunnenpaar bohren. Stattdessen kann, das Wasser über zentrale Brunnen entnommen und über Leitungen an die zu versorgenden Gebäude verteilt werden, was den Brunnenbau insgesamt günstiger macht.

Damit die Wärme von den zentralen Brunnen in die Gebäude kommt, müssen Leitungen verlegt werden. Hierfür wird bei größeren Nahwärmenetzen meist der Straßenraum genutzt und die Gebäude werden einzeln über Hausanschlüsse an das Netz angebunden. Die Leitungen liegen somit auf öffentlichem Grund und die Eigentümer*innen können individuell entscheiden, ob sie sich an das Nahwärmenetz anschließen möchten.

Generell wird auch in einem Nahwärmenetz eine Wärmepumpe benötigt, um dem Grundwasser die Wärme zu entziehen und ein zum Heizen geeignetes Temperaturniveau zu erzeugen. Hierfür gibt es zwei technische Lösungen, die in der Abbildung dargestellt sind: Entweder wird eine Großwärmepumpe als Heizzentrale installiert und das erhitzte Wasser über das Netz verteilt, oder es werden kleine Wärmepumpen in jedem Gebäude installiert und das kalte Wasser über das Netz verteilt.

Da die Umsetzung von Inselnetzen im Bestand sehr aufwändig ist, übernehmen den Bau und Betrieb dieser Netze gewöhnlich Energieversorger. Als Gebäudeeigentümer*in können Sie hier eine unverbindliche Interessensbekundung für den Anschluss an ein Nahwärmenetz abgeben.

Gebäudenetze

Quelle: BWP

Im Gegensatz zu Inselnetzen werden die Leitungen in Gebäudenetzen nicht im Straßenraum verlegt, sondern laufen idealerweise durch die Keller von aneinander angrenzenden Häusern. Diese Art der Leitungsverlegung bietet sich besonders bei Reihenhäusern oder dicht stehenden Mehrfamilienhäusern an. Im Sinne der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) ist ein Gebäudenetz nach § 3 Absatz 1 Nr. 9a GEG ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten.

Durch eine Verlegung im Gebäude lassen sich erhebliche Kosten einsparen, die sonst durch den Tiefbau und die Wiederherstellung der Straße entstehen. Zusätzlich werden Eingriffe in eventuell vorhandene Vorgärten minimiert, da die individuellen Hausanschlüsse von der Straße aus entfallen.

Wenn Gemeinschaftsgrund für den Brunnenbau zur Verfügung steht, kann die Umsetzung eines Gebäudenetzes von den Gebäudeeigentümer*innen komplett privatwirtschaftlich durchgeführt werden. Sie können hier eine unverbindliche Interessensbekundung für den Anschluss an ein Gebäudenetz abgeben. Wir sammeln die unverbindlichen Anmeldungen und unterstützen Sie auf dem Weg zur Umsetzung, wenn sich in Ihrer Nachbarschaft genügend Interessierte bei uns melden. In Wohnungseigentümergemeinschaften sollten Sie die Interessensbekundung in Absprache mit der Hausverwaltung abgeben.

Unverbindliche Interessensbekundung

Modell eines Energieeffizienzahauses steht auf beschriebenen Blättern
© AndreyPopov / iStock

Die Interessensbekundung ist unverbindlich und bringt in Erfahrung, welche Gebäudeeigentümer*innen Interesse am Anschluss an ein Nahwärmenetz haben. Denn nur dort, wo ausreichendes Interesse besteht, ist ein wirtschaftlicher Betrieb des Nahwärmenetzes möglich.