Modell eines Energieeffizienzahauses steht auf beschriebenen Blättern

Münchner Wärmewende

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Eine große Rolle, um dieses Ziel zu erreichen spielt dabei, wie unsere Gebäude mit Wärme und Energie versorgt werden. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1.1.2024 in Kraft getreten. Es bildet die Grundlage, um die Klimaschutzziele im Gebäudebereich umzusetzen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.

Das Gesetz bietet Gebäudeeigentümer*innen einen klaren Rahmen für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Heizungstechnologien. Verknüpft sind die Regelungen mit finanziellen Förderungen des Bundes und der Landeshauptstadt München, die die Investition in erneuerbare Technologien mit bis zu 70 Prozent unterstützen.

Gebäudeenergiegesetz im Überblick

Vater trägt seinen Sohn auf dem Arm und zeigt ihm die Solaranlage auf dem Dach
© Halfpoint / iStock

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Auf dieser Grundlage sollen Gebäudeeigentümer*innen schrittweise von fossilen Energieträgern auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung, die unabhängig vom Import fossiler Energien ist, umsteigen.

Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken gilt: Heizungen, die nach dem 30. Juni 2026 neu eingebaut werden, müssen mindestens 65 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien bereitstellen. Dabei gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Für Neubaugebiete gilt die Anforderung an die erneuerbaren Energien seit dem 1. Januar 2024.

Die Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum „Energiewechsel“ bieten einen guten Überblick über alle Regelungen rund um den Heizungswechsel.

Infografik zum Gebäudeenergiegesetz: Heizungsregeln 2024
Infografik GEG: Diese Heizungsregeln gelten ab 2024. Nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Luftaufnahme der Münchner Altstadt
© Luftaufnahme Bayern / iStock

Die kommunale Wärmeplanung bündelt Daten zum Thema Wärme und informiert die Münchner*innen, wie sie ihr Haus klimafreundlich heizen können. Großstädte wie die Landeshauptstadt München müssen bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung entwickelt haben. München gehört zu den Vorreiterstädten in Deutschland: Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat den Wärmeplan in den Münchner Stadtrat eingebracht. Der Transformationsplan für die Dekarbonisierung und Ausbau der Fernwärme der Stadtwerke München ist in den Wärmeplan integriert.

Die Vorteile der kommunalen Wärmeplanung

  • Die Münchner*innen sehen, welcher Baublock perspektivisch mit welcher erneuerbaren Wärmequelle versorgt werden kann und können genauere Informationen zur möglichen Wärmeversorgung ihres Gebäudes bei der Stadt einholen.
  • Gebäudeeigentümer*innen, Anlagenbetreiber*innen, Netzbetreiber*innen und alle Umsetzer*innen der Wärmewende erhalten mehr Planungs- und Investitionssicherheit.
  • Die technischen Möglichkeiten und die voraussichtliche Realisierbarkeit von bestimmten Wärmeversorgungslösungen können besser abgeschätzt werden (z. B. Verfügbarkeit von Grundwasser).
  • Es können frühzeitig Gebiete identifiziert werden, in denen die künftige Versorgung besondere Herausforderungen mit sich bringt und Maßnahmen entsprechend angepasst werden.

Den Überblick über den Ablauf der kommunalen Wärmeplanung in München gibt es hier.

Förderungen durch die Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt kombiniert die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) mit dem kommunalen Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG).
Kurz gesagt: Aktuell sind die Voraussetzungen besonders geeignet, Gebäude mit einer energetischen Sanierung für die Zukunft zu rüsten, Heizungen auszutauschen und energetisch unabhängiger zu werden.

Frau sitzt am Tisch und schaut auf ihr Smartphone
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Heizungstausch mit Bundesförderung

Bei der „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) ist es möglich, Zuschüsse für den Austausch alter Öl- und Gasheizungen zu beantragen, wenn die neue Anlage mit erneuerbaren Energien heizt. Zuständig ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Schauen Sie unter kfw.de.

Die Grundförderung als Zuschuss beträgt 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungsanlagen. Weitere Boni können dazukommen (s. Abbildung). Der Geschwindigkeitsbonus belohnt Selbstnutzende, die funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder funktionstüchtige, vor mehr als 20 Jahren in Betrieb genommene Gasheizungen oder Biomasseheizungen gegen eine neue Heizung austauschen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basiert. Dabei erhalten sie bis zum 31.12.2028 einen Zuschlag von bis zu 20 Prozent auf die Fördermittel. In den folgenden Jahren wird dieser Zuschuss schrittweise reduziert. Dieser Bonus soll dazu ermutigen, die energetische Sanierung zeitnah durchzuführen und somit den Klimaschutz zu beschleunigen. Der Einkommensbonus gewährleistet, dass energetische Maßnahmen für alle Einkommensgruppen erschwinglich sind. Selbstnutzende Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr können hierdurch einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent in Anspruch nehmen. Zusätzlich beträgt der Effizienzbonus (vormals „Wärmepumpen-Bonus“) 5 Prozent. Er wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

Die Grundförderung und die drei zur Verfügung stehenden Bonusförderungen (Klimageschwindigkeits-, Einkommens-, Effizienz-Bonus) können miteinander kombiniert werden, jedoch maximal bis zu einem Fördersatz von 70 Prozent. 

Wichtig: Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gelten nicht für Vermietende.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt:

  •  30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  •  jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  •  jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Zusätzliche FKG-Förderung beim Heizungstausch

Vermietende und Selbstnutzende ohne Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus können von einer zusätzlichen FKG-Förderung von 15 Prozent profitieren.

Grundlage für den Heizungstausch ist immer eine Energieberatung. Eine solche Energieberatung für Wohngebäude (EBW) wird aktuell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit 50 Prozent Zuschuss gefördert.

Neben den Fördermitteln gibt es bei der KfW zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch. Wichtig hierbei ist: Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW bzw. des BAFA beantragt werden. Er steht nur selbstnutzenden Eigentümer*innen mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von weniger als 90.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Kreditsumme je Wohneinheit beträgt 120.000 Euro. Weitere Informationen zu den Konditionen finden sie hier. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) oder eines Fachunternehmers Heizung im Sinne der BEG-Förderung. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de

Bundesförderung bei Effizienzmaßnahmen

Von der BAFA gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen, wie beispielsweise der Austausch von Fenstern oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, aber auch Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (sogenannte „Effizienzmaßnahmen“). Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) oder (im Falle von Heizungsoptimierung) eines Fachunternehmers Heizung im Sinne der BEG-Förderung. Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)-Bonus gewährt wird oder wenn die*der Eigentümer*in des Gebäudes nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Zusätzliche FKG-Förderung bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen

Das FKG ergänzt die Bundesförderung für Effizienzmaßnahnen unter bestimmten Voraussetzungen um 10 Prozent.

Es gelten der Fördersatz und die Förderbedingungen im FKG Richtlinienheft.

Bundesförderung bei Komplettsanierung in einem Zuge (Effizienzhäuser)

Am höchsten ist die Förderung für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Für eine Komplettsanierung vergibt die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen. Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kredit¬betrag und verkürzt die Laufzeit. Die Kreditnehmenden müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Der Kreditbetrag ist begrenzt auf bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bzw. im Falle des Erreichens der „Effizienzhaus EE“-Klasse oder der „Effizienzhaus NH“-Klasse auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein nach BEG anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird.

Gehört das Gebäude hinsichtlich seines energetischen Zustands vor der Sanierung zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland, zählt es als „Worst Performing Building“ (WPB). In diesem Fall wird ein Extra-Tilgungszuschuss von zusätzlich 10 Prozent für die Effizienzhaus-Sanierung gewährt. Ob ein Gebäude ein WPB ist, kann über den Energieausweis oder über das Baujahr des Gebäudes und dessen Sanierungsstand nachgewiesen werden. Wird eine sogenannte „serielle Sanierung“ durchgeführt (Einsatz von modular vorgefertigten Elementen unter Einsparung von Investitionskosten und Arbeitsaufwand), wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 15 Prozent für die Effizienzhaus-Sanierung gewährt. Die Summe von WPB-Bonus und serielles-Sanieren-Bonus ist auf 20 Prozent begrenzt.

Die Förderkonditionen und Boni finden Sie hier.

Zusätzliche FKG-Förderung bei Komplettsanierung

Das FKG ergänzt die Bundesförderung bei Komplettsanierung, die in einem Zuge durchgeführt werden und mindestens den Sanierungsstandard „Effizienzhaus 55“ oder „Effizienzhaus Denkmal“ erreichen, um 20 Prozent zusätzliche Fördermittel.

Beratung & Information durch die Landeshauptstadt München

Quartier München Passing
© Elke Kressirer

Was Gebäudeeigentümer*innen beachten müssen, ist immer auch vom Standort des Hauses abhängig. Deshalb berät und informiert die Landeshauptstadt München Gebäudeeigentümer*innen direkt im Quartier auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Die Wärmewende findet im Quartier statt:

  • In innenstadtnahen Gebieten mit hohem Anteil an Mehrfamilienhäusern wird die Wärmewende mit den Themen Mobilität und Klimaanpassung zusammengedacht.
  • In Ein- und Zweifamilienhausgebieten konzentrieren wir uns auf die energetische Sanierung und bieten  aufsuchende Energieberatungen an.

Was passiert in welchen Münchner Quartieren im Moment? Das erfahren Sie auf der Überblicksseite Quartiere.

Darüber hinaus bietet das Bauzentrum München neutrale und kostenfreie Beratungen, Materialien und Veranstaltungen zum Thema nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen an.

Sie können uns telefonisch erreichen, um Ihre Anliegen zur kommunalen Wärmeplanung zu klären.  Zum Servicetelefon

Fragen und Antworten zur Wärmewende im Überblick

Warum lohnt sich der frühzeitige Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen?

Selbst wenn die Heizanlage noch funktioniert, zahlt sich der Umstieg auf ein System aus, das auf erneuerbaren Energien basiert – für die Umwelt und für den Kontostand. Das belegt eine Kostenanalyse der Prognos AG im Auftrag des WWF Deutschland. Die Beispielrechnungen vergleichen die Energiekosten einer neuen Gasheizung mit einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus in schlechtem energetischem Zustand. Dabei wird deutlich: zwischen 400 und 1.100 Euro an Betriebskosten lassen sich im Jahr mit der Wärmepumpe einsparen.

Eine weitere Analyse liefert die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Anhand von Daten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern, aktueller Energiepreise, zu erwartenden Preissteigerungsraten und der 2023 angekündigten Förderungen wurden für ein durchschnittliches Einfamilienhaus die Heizsysteme Gasheizung, Wärmepumpe, Wärmepumpe mit PV-Anlage, Fernwärme und Pelletheizung über den durchschnittlichen Lebenszeitraum von 20 Jahren verglichen. Im Vergleich zu einer neuen Gasheizung lassen sich diesen Berechnungen zufolge bis zu 36.000 Euro einsparen.

Anmerkung: Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen und des Heizungstauschs unterscheiden sich je nach gewählter Methode und den getroffenen Annahmen. Entscheidend sind hier vor allem die unterstellte Energie- und CO2-Preisentwicklung, die betrachteten Gebäudetypen, der energetische Ausgangszustand der Gebäude und die Umlage von Kosten im Vermieter*innen-Mieter*innen-Verhältnis. Es handelt sich dabei nicht um Berechnungen spezifisch für München.

Infografik zum Vergleich der Investitions- und Betriebskosten beim Gaskessel und der Luft-Wärmepumpe
Infografik: Investitions- und Betriebskosten von Gaskessel und Luft-Wärmepumpe im Vergleich. Nähere Erläuterungen finden Sie hier.

Was ist für Mieter*innen wichtig?

Frau sitzt auf dem Boden und lehnt sich an die Heizung
© m-imagephotography / iStock

Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kosten geschützt: Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen.

Wichtig: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden. Härtefälle müssen berücksichtigt werden.

Für Mieter*innen, deren Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ansteigt, gilt eine beschränkte Umlagefähigkeit. Zudem sind Mieterhöhungen bei Indexmieten ausgeschlossen.

Sanierungsförderung nutzt auch den Mieter*innen:
Mieter*innen profitieren nicht nur von der gestiegenen Wohnqualität in einem sanierten Gebäude. In einer sanierten Wohnung muss auch deutlich weniger geheizt werden, wodurch Energiekosten eingespart werden können. Da der Anteil der Sanierungskosten, für den von Bund, Land oder Kommune Förderzuschüsse in Anspruch genommen wurden, nicht umgelegt werden darf, profitieren auch Mieter*innen ganz konkret von den Förderangeboten des Bundes und der Landeshauptstadt München.

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, gilt seit 1. November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Die Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die kommunale Wärmeplanung bündelt Daten zum Thema Wärme und informiert die Münchner*innen, wie sie ihr Haus klimafreundlich heizen können. Mit den Informationen ist ausdrücklich keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer*innen verbunden eine bestimmte Wärmeversorgung zu installieren oder zu nutzen. Die Planung ist langfristig auf das Ziel der Klimaneutralität und der Versorgungssicherheit ausgerichtet. Sie ermöglicht ein auf die lokalen Bedingungen abgestimmtes, ganzheitliches Vorgehen zur Wärmewende vor Ort. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden im Wärmeplan veröffentlicht.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat den Wärmeplan in den Münchner Stadtrat eingebracht. Der Transformationsplan für die Dekarbonisierung und Ausbau der Fernwärme der Stadtwerke München ist in den Wärmeplan integriert. Zusätzlich wurden Kommentare und Stellungnahmen von Bürger*innen während einer Beteiligungsphase eingeholt und in der Ausarbeitung des Wärmeplans berücksichtigt. Der Wärmeplan der Stadt München wurde im Jahr 2024 verabschiedet und soll jährlich fortgeschrieben werden. Die Stadtwerke München haben die Wärmeplanung unterstützt.

Der Wärmeplan zeigt, in welchen Gebieten sich welche erneuerbaren Wärmequellen und Wärmeversorgungslösungen besonders eignen, um den Wärmebedarf zu decken. Das Ergebnis ist eine Wärmekarte, in der die unterschiedlichen Eignungsgebiete (d. h. Gebiete, in denen sich bestimmte Wärmeversorgungslösungen besonders eignen) farblich gekennzeichnet sind.

Die kommunale Wärmeplanung
… erlaubt blockscharfe Aussagen darüber, welches Gebäude mit welcher erneuerbaren Wärmequelle versorgt werden kann und
… bietet eine kostenlose Unterstützung für Gebäudeeigentümer*innen, Anlagenbetreiber*innen, Netzbetreiber*innen und alle Umsetzer*innen der Wärmewende.

Die Wärmekarte dient als Orientierung und planerische Leitplanke für Eigentümer*innen, Unternehmen und Bürger*innen. Sie ersetzt aber keine individuelle, projektbezogene Detailplanung. Auf der Ebene der Detailplanung müssen weitere technische, ökonomische und umsetzungsrelevante Fragen geklärt werden.

Beim Einbau einer neuen Heizung soll ein Anteil von 65 Prozent Wärme aus erneuerbarer Energien (EE) erreicht werden. Im novellierten GEG wird beschrieben, welche rechtlichen Vorgaben hier zu beachten sind. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt diese Regelung seit 1. Januar 2024. Bei der Installation neuer Heizungen in bestehenden Gebäuden und Neubauten in Baulücken können bis zum 30. Juni 2026 (in Gemeinden mit über 100.000 Einwohner*innen) auch Anlagen ohne den 65 Prozent-EE-Anteil eingebaut werden. Die GEG-Vorschriften werden erst nach diesem Datum relevant – mit einigen Ausnahme- und Übergangsregelungen. In Anbetracht der Entwicklungen der Öl- und Gaspreise ist der Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen jedoch zu empfehlen.

Für Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden, gilt:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner*innen) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings setzt dies voraus, dass vorher eine Energieberatung konsultiert wird. Zudem müssen diese Heizungen ab 1. Januar 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
• 2029: mindestens 15 Prozent
• 2035: mindestens 30 Prozent
• 2040: mindestens 60 Prozent
• 2045: 100 Prozent 

Nach dem 30. Juni 2026 besteht einmalig die Möglichkeit, eine fossile (eventuell gebrauchte) Heizungsanlage einzubauen. Die Umstellung auf eine Lösung im Einklang mit der 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht muss dann innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Bei Gebäuden mit mindestens einer Etagenheizung kann diese Umsetzungsfrist sogar länger sein (bis zu 13 Jahre nach Ausfall der ersten Etagenheizung). Es gibt auch Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren für fossile Heizungen, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht sofort möglich ist.

Bei Gasheizungen, die mit Biomethan, grünem Wasserstoff oder anderen grünen Gasen betrieben werden, muss über ein sicheres Nachweissystem der dauerhafte Bezug von mindestens 65 Prozent grüner Gase nachgewiesen werden. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zeigt, dass der Bezug von Biomethan mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Die darin getroffene Aussage wird unterstrichen durch die von der Prognos AG durchgeführten Modellrechnungen.

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist eine komplexe Aufgabe, bei der die Unterstützung von Fachleuten wie Energieberater*innen wichtig ist. Obwohl Eigenleistungen (je nach handwerklichem Geschick und Bauzustand) Kosten reduzieren können, sollte dies in Absprache mit einem Energieberater erfolgen. Durch eine Vor-Ort-Beratung lassen sich Fehler, Bauschäden und zusätzliche Kosten vermeiden. Die Energieberatung analysiert den Zustand des Gebäudes, erstellt einen Sanierungsfahrplan und empfiehlt geeignete Maßnahmen. Eine Grobkostenschätzung und Hinweise zur Finanzierung einschließlich Fördermöglichkeiten werden ebenfalls bereitgestellt.

• Eine unabhängige Energieberatung bietet die Verbraucherzentrale an
• Firmen- und produktneutrale Beratungsangebote rund um nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen finden Sie auch im Bauzentrum der Landeshauptstadt München

Um den Energiebedarf eines Gebäudes zu senken, kann man das Dach, die Außenwände und die Kellerdecke dämmen und energieeffiziente Fenster und Türen einbauen. Der verbleibende geringe Energiebedarf kann dann mit einem optimierten Heizsystem gedeckt werden, das auf erneuerbaren Energien basiert.

Nicht immer ist eine umfassende energetische Sanierung vor dem Austausch der Heizungsanlage notwendig. In manchen Fällen kann die neue Heizungsanlage so dimensioniert werden, dass sie auch bei späteren energetischen Verbesserungen des Gebäudes weiterhin effizient betrieben werden kann.

Gebäudeeigentümer*innen haben fünf Jahre Zeit, um zu entscheiden, ob die Wärmeversorgung zentral oder weiterhin dezentral erfolgen soll.

Entscheiden sich Gebäudeeigentümer*innen in diesen fünf Jahren für eine teilweise oder vollständige Umstellung der Wärmeversorgung des Gebäudes auf eine zentrale Heizungsanlage, haben sie bis zu acht Jahre Zeit, für die von der zentralen Heizungsanlage erfassten Wohnungen die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel umzusetzen. Nach Fertigstellung der zentralen Heizungsanlage müssen alle weiteren Wohnungen beim Heizungstausch und alle in der Zwischenzeit eingebauten Etagenheizungen nach Ablauf eines weiteren Jahres an die zentrale Heizungsanlage angeschlossen werden. Entscheiden sich die Anlagenbetreiber*innen für die dezentrale Wärmeversorgung, müssen alle eingebauten Gasetagenheizungen nach den ersten fünf Jahren die 65-Prozent-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel einhalten.

Generell können in München alle üblichen Wärmequellen (Grundwasser, Erdreich, Luft) für den Betrieb von Wärmepumpen genutzt werden.

Schaubild einer Grundwasserwärmepumpe Hintergrund hellblau Was ist eine Grundwasserwärmepumpe?

Eine Grundwasserwärmepumpe nutzt das oberflächennahe Grundwasser als Wärmequelle. Zu ihr gehören zwei Brunnen, durch die das Grundwasser entnommen und wieder eingeleitet wird. Grundwasser hat eine relativ stabile Temperatur von 8 bis 12 °C. Es eignet sich daher besonders für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen.

Schaubild horizonatale Erdwärmekollektoren Hintergrund hellblau Was sind Erdwärmekollektoren?

Erdwärmekollektoren werden horizontal in Schlangenlinien in der Erde verlegt. Darin fließt ein Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel. Überbauungen sollten vermieden werden, da auch die Wärmezufuhr aus dem Regenwasser zur Wärmeversorgung genutzt wird. Eine platzsparende Variante sind Grabenkollektoren oder Erdwärmekörbe, die in entsprechenden Abständen in den Boden eingebracht werden.

Schaubild einer Luftwärmepumpe Hintergrund hellblau

Was ist eine Luftwärmepumpe?

Eine Luftwärmepumpe nutzt die Wärmeenergie der Umgebungsluft zur Wärmeversorgung. Die Luft wird angesogen. Ihr wird mithilfe des Verdampfers und des Wärmetauschers die Wärmenergie zur Versorgung des Gebäudes entzogen. Luftwärmepumpen brauchen dafür keine hohen Außentemperaturen. Bis etwa -20 °C können sie den Energiegehalt der Luft nutzen.

Schaubild einer Grundwasserwärmepumpe Hintergrund hellblau Das Stadtgebiet liegt zentral auf der sogenannten Münchner Schotterebene. Diese bietet in weiten Teilen der Stadt hervorragende Bedingungen für den wirtschaftlichen Bau und Betrieb von Grundwasserwärmepumpen.

Grundwasserwärmepumpe Vorteile:

  • höchste Effizienz
  • niedrigste Stromkosten
  • keine Lärmbelastung
  • stadtweite Machbarkeitsabschätzung im Geoportal verfügbar


Grundwasserwärmepumpe Herausforderungen:

  • hohe Kosten für Brunnenbau und Planungsaufwand
  • Platzbedarf für zwei Brunnen mit mindestens 10 m Abstand
  • Zugänglichkeit für ein Bohrgerät notwendig
  • Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich


Die Grundwasserwärmepumpe ist besonders in den kältesten Monaten die effizienteste Form der Wärmepumpe, da das Grundwasser zum Beispiel im Vergleich zur Außenluft deutlich wärmer ist. Durch den urbanen Wärmeinseleffekt wird das Grundwasser in München zusätzlich erwärmt, weshalb die Effizienz in Richtung Innenstadt weiter zunehmen kann. Für die Genehmigung von Grundwasserwärmepumpen ist in München das Referat für Klima- und Umweltschutz zuständig.

Schaubild horizonatale Erdwärmekollektoren Hintergrund hellblau In München eignen sich durch die geringe erlaubte Bohrtiefe vor allem horizontale Erdwärmekollektoren (siehe Abbildung). Für den Kollektor muss allerdings eine ausreichend große unversiegelte Fläche zur Verfügung stehen.

Erdwärmekollektoren Vorteile:

  • hohe Effizienz
  • niedrige Stromkosten
  • keine Lärmbelastung
  • keine Genehmigung nötig

Erdwärmekollektoren Herausforderungen:

  • hohe Erschließungskosten
  • Erdwärmesonden meist nicht wirtschaftlich (Bohrtiefe stark begrenzt) 
  • hoher Platzbedarf bei Erdwärmekollektoren

Erdwärmekollektoren liegen in ihrer Effizienz häufig zwischen Grundwasser und Luft als Wärmequelle. Sie sind aufgrund der dichten Bebauung und fehlenden Freiflächen im Stadtgebiet nur vereinzelt einsetzbar.

Schaubild einer Luftwärmepumpe Hintergrund hellblau

Die Luftwärmepumpe ist die häufigste Form der Wärmepumpe. Sie stellt vor allem in Gebieten außerhalb der Fernwärme und ohne Grundwasserpotenzial die attraktivste Form der regenerativen Wärmeversorgung dar. 

Luftwärmepumpe Vorteile:

  • niedrige Anschaffungskosten
  • einfache Installation
  • wenig Erdarbeiten (Fundament und Rohrgraben)


Luftwärmepumpe Herausforderungen:

  • Abstand zur Einhaltung der Schallimmissionsrichtwerte nötig
  • in der Regel geringere Effizienz als andere Wärmepumpenarten
  • Erhöhter Strombedarf an kalten Tagen
  • Bei Aufstellung außerhalb der Baulinie: Genehmigung zur isolierten Befreiung von der Baulinie nötig


Da Luftwärmepumpen gewöhnlich mit einem elektrischen Heizstab ausgestattet sind, der an kälteren Tagen immer stärker die Heizlast übernimmt, belastet diese Form der Wärmequelle das Stromnetz am stärksten und führt auch zu den höchsten Stromkosten.

Mehr Informationen zur Wärmepumpennutzung in München bietet das Geoportal München.

Für die Genehmigung von Luftwärmepumpen ist in München die Lokalbaukommission zuständig.

Ja, beim Einbau von Wärmepumpen gelten die Anforderungen an die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel als erfüllt. Da die Bundesregierung plant, das Stromnetz in Deutschland bis 2030 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien zu speisen, wird hier in der Wärmeplanung kein Unterschied gemacht. Trotzdem gilt: Je mehr Strom aus Wind- und Sonnenkraft und anderen erneuerbaren Energien künftig in den allgemeinen Strommix einfließt, desto klimafreundlicher wird jede Wärmepumpe.

Planen Sie Brunnenanlagen für beispielsweise Grundwasserwärmepumpen oder Gartenbrunnen, bietet das Geoportal München hilfreiche Erstinformationen. Das Referat für Klima- und Umweltschutz berät hierzu gerne. Eine detaillierte Abfrage für ein konkretes Vorhaben beim Referat für Klima- und Umweltschutz ist darüber hinaus hilfreich. Die Bereitstellung der Auskunft kostet für Privatpersonen circa 30 Euro und bietet aktuelle sowie historische Daten der Grundwassermessstellen aus der direkten Umgebung. Die bereitgestellten Messreihen enthalten wertvolle Informationen zum Grundwasserschwankungsbereich. Das Referat für Klima- und Umweltschutz informiert ebenfalls über den Niedrigwasserstand, gibt Informationen zur Geologie, zur Grundwasserfließrichtung, zur Grundwassertemperatur, zur Grundwassermächtigkeit und zur Lage des Grundwasserstauers (Basis des obersten Grundwasserleiters, die aus undurchlässigeren Gesteinen besteht). Mithilfe dieser Angaben kann eine fachgerechte Planung einer Brunnenanlage sichergestellt und können Planungsfehler vermieden werden.

Weitere Informationen zur Grundwasserauskunft gibt es auf stadt.muenchen.de.

Ja, wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder eine Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Weitere Informationen zur Grundwassernutzung finden Sie hier.

Die Erlaubnis wird für zwanzig Jahre erteilt. Nach Ablauf der Befristung muss eine neue Erlaubnis mit aktuellen Unterlagen beantragt werden. Eine automatische Verlängerung gibt es im Wasserrecht nicht. Einer Neuerteilung steht aber in der Regel nichts entgegen.

Die Münchener Schotterebene stellt ein mengenmäßig bedeutendes Grundwasservorkommen in Südbayern dar. Die Kiese in der Region besitzen eine gute bis sehr gute hydraulische Durchlässigkeit, was die Grundwasserneubildung begünstigt. Bürger*innen müssen kein komplettes Austrocknen der Schotterebene befürchten. Es gibt aber auch in der Münchener Schotterebene Bereiche, die eine geringe Grundwassermächtigkeit aufweisen oder in denen das oberste Grundwasserstockwerk aufgrund der Geologie sogar fehlt. Diese Bereiche sind von der Trockenheit besonders betroffen und Brunnenanlagen können hier zeitweise auch trockenfallen. Eine hohe Planungssicherheit kann hierbei die Grundwasserauskunft des Referats für Klima und Umweltschutz bieten.

In Gebieten mit mittlerer bis hoher Grundwassermenge gibt es normalerweise genug Wasser für Brunnenanlagen. Voraussetzung ist, dass die Brunnen fachgerecht gebaut werden und der örtliche Niedrigwasserstand bei der Planung berücksichtigt wurde. Das Referat für Klima- und Umweltschutz empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Grundwasserauskunft zu nutzen, um sicherzustellen, dass geplante Brunnen fachgerecht gebaut werden und eine lange Lebensdauer haben.

Ältere Brunnenanlagen sind etwas anfälliger gegenüber Niedrigwasserständen. In der Vergangenheit wurde bei der Planung solcher Brunnen teilweise nicht auf den Grundwasserschwankungsbereich beziehungsweise Niedrigwasserstand geachtet. Daher sind manche Förderbrunnen unzureichend tief ausgeführt worden. Heute werden Brunnenanlagen in der Regel tief genug gebaut, um die gesamte Menge des verfügbaren Grundwassers zu erreichen und zu nutzen.

Während der Planung und Genehmigung von thermischen Grundwassernutzungen wird geprüft, ob neue Grundwassernutzungen bestehende Nutzungen beeinflussen. Falls das Risiko einer negativen thermischen oder hydraulischen Beeinflussung besteht, wird normalerweise bereits in der Planungsphase darauf reagiert, indem die Position der Brunnen angepasst wird. Sollte eine negative Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden können, werden im Genehmigungsverfahren der neuen Nutzung Beschränkungen auferlegt. Daher ist es während des Betriebs von bereits genehmigten Anlagen sehr selten, dass es zu nachteiligen Auswirkungen kommt.

Nein. Das GEG enthält keine Vorgabe, mit welcher Heizungstechnologie Eigentümer*innen die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel erfüllen. Es nennt aber Heizungsarten, bei denen diese Anforderung als erfüllt gilt, ohne dass hierfür ein gesonderter Nachweis erforderlich ist. Dies sind: 

  • der Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, basierend auf Holz, Hackschnitzel oder Pellets, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate
  • Stromdirektheizung
  • Wärmepumpen-Hybridheizung oder Solarthermie-Hybridheizung (Wärmepumpe oder Solarthermieanlage in Kombination mit einem auf fossilen Energieträgern basierenden Heizkessel)
  • Solarthermische Anlage

Die Fernwärme wird in München zwar stark ausgebaut, aber nicht alle Teile des Stadtgebiets können versorgt werden. In München kann außerhalb des Fernwärmenetzes Umweltwärme aus dem Grundwasser, dem Erdreich und der Luft genutzt werden.

Die Wärmekarte weist Gebiete aus, die für Grundwasser-Wärmepumpen, für Luft-Wärmepumpen und für Erdwärme-Kollektoren geeignet sind. Hinzu kommen noch Gebiete, die über in der Regel grundwassergestützte Nahwärmenetze versorgt werden können.

In Gebieten, in denen mehrere Wärmepumpen-Lösungen in Fragen kommen, wird Grundwasser-Wärmepumpen in der Wärmeplanung der Vorzug gegeben. Dies liegt zum einen an ihrer hohen technischen Effizienz, die mit einer im Vergleich zu den meisten Luft-Wärmepumpen geringeren Belastung des Stromnetzes zu Spitzenzeiten einhergeht. Zum anderen ergeben sich gerade bei dichter Bebauung im Vergleich zu Luft-Wärmepumpen kaum Lärmbelastungen im Betrieb. Hinzu kommt noch das Grundwasser-Wärmepumpen besonders gut als Teil von Nahwärmenetzen genutzt werden können (vergleiche auch FAQs unten).

Nein, ein Transformationsplan für die Umrüstung des Gasnetzes auf Wasserstoff ist in München nicht geplant.

Die Stadtwerke München haben einen Transformationsplan für das Fernwärmenetz der SWM entwickelt, der in den Wärmeplan für München integriert wurde. Der Transformationsplan zeigt, wie das Fernwärmenetz der SWM technisch und wirtschaftlich sinnvoll erweitert, nachverdichtet und klimaneutral versorgt werden kann. Der Anschluss an die Fernwärme ist eine Option, um die Vorgabe aus dem GEG (65 Prozent Erneuerbare Energien) zu erfüllen. Informationen zum aktuellen Planungsstand stellen die Stadtwerke München bereit.

Der Wärmeplan für München weist darüber hinaus Gebiete aus, die für Nahwärmenetze oder dezentrale Versorgung infrage kommen.
Ob Quartiere prinzipiell für ein Wärmenetz geeignet sind, zeigt der Wärmeplan auf Baublockebene. Er soll im Laufe des Jahres 2024 endgültig vom Stadtrat verabschiedet werden. Nähere Anfragen zur möglichen Wärmeversorgung einzelner Gebäude können an das Referat für Klima- und Umweltschutz gerichtet werden.

Die Umsetzung der Regelung zum klimafreundlichen Heizen mit erneuerbaren Energien soll in der Praxis einfach und unbürokratisch ausgestaltet werden. Dazu sind im GEG (§ 71) eine Reihe von Heizungstechnologien vorgesehen, für die die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel als erfüllt gelten, ohne dass ein Anteil von 65 Prozent im Einzelfall rechnerisch nachgewiesen werden muss (zum Beispiel beim Einbau einer Wärmepumpe). Darüber hinaus können auch andere Lösungen realisiert werden. In diesem Fall ist die Erfüllung der 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel von einer nach dem Gesetz befugten Fachperson nachzuweisen.

Wenn ein Gaskessel eingebaut wird, der mit 65 Prozent Biomethan betrieben wird, sind die Rechnungen über den Bezug von Biomethan für fünf Jahre aufzubewahren. 

Seit dem 01.01.2024 stehen für Einzelmaßnahmen (Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen) zinsvergünstige Ergänzungskredite zur Verfügung. Wichtig hierbei ist: Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW bzw. des BAFA beantragt werden. Er steht nur selbstnutzenden Eigentümer*innen mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von weniger als 90.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Kreditsumme je Wohneinheit beträgt 120.000 Euro. Weitere Informationen zu den Konditionen finden sie hier

Die Stadtwerke München haben einen Transformationsplan für das Fernwärmenetz erarbeitet, der in den Wärmeplan für München integriert wird. Der Transformationsplan zeigt, wie das Fernwärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll erweitert, nachverdichtet und klimaneutral versorgt werden kann. Informationen zum aktuellen Planungsstand stellen die Stadtwerke München bereit.

Der Wärmeplan für München weist darüber hinaus Gebiete aus, die für Nahwärmenetze oder dezentrale Versorgung infrage kommen.

Ob Quartiere prinzipiell für ein Wärmenetz geeignet sind, zeigt der Wärmeplan auf Baublockebene. Er soll im Laufe des Jahres 2024 endgültig vom Stadtrat verabschiedet werden. Nähere Anfragen zur möglichen Wärmeversorgung einzelner Gebäude können an das Referat für Klima- und Umweltschutz oder die Stadtwerke München gerichtet werden.