GEG: Diese Heizungsregeln gelten ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten für Neubaugebäude folgende Regelungen: 

  • Wird ihr Neubau in einem Neubaugebiet gebaut, muss die Heizenergie zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Wird ihr Gebäude außerhalb des Neubaugebietes errichtet, dann muss ihr die Heizenergie ab 2026 zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen.

Folgende Regelungen gelten für Bestandsgebäude inklusive Neubau in Baulücken:

  • Wenn ihre Heizung funktioniert oder instand gesetzt werden kann, dann müssen Sie ihre Heizung nicht tauschen. 
  • Sollte ihre Heizung nicht mehr funktionieren und kann auch nicht repariert werden: Die Heizungen, die nach dem 30. Juni 2026 eingebaut werden, müssen dem Standard (65 Prozent erneuerbaren Energien) entsprechen.